Apothekenpflicht

Omeprazol und Almotriptan werden OTC

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Der Protonenpumpenhemmer Omeprazol und das Migränetherapeutikum Almotriptan werden voraussichtlich ab 1. August dieses Jahres in begrenztem Umfang ohne Rezept in der Apotheke erhältlich sein. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht sprach sich in seiner gestrigen Sitzung für den OTC-Switch aus.

Sumatriptan ist entgegen der ursprünglichen Pläne jedoch nicht im Entwurf zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) enthalten und bleibt damit im vollen Umfang verschreibungspflichtig. Am 10. Juli wird nun der Bundesrat über die Novelle entscheiden.

Auch Ipratropiumbromid zur intranasalen Anwendung in einer Konzentration bis zu 0,06 Prozent soll dem Ausschussvotum zufolge künftig nicht mehr verschreibungspflichtig sein. Die Entscheidung darüber, ob Loperamid künftig auch in flüssigen Zubereitungen ohne Rezept erhältlich sein darf, wurde auf die nächste Sitzung im Januar verschoben. Dem Ausschuss vorliegende Anträge zum OTC-Switch von Rizatriptan und Levocetirizin wurden von den Herstellern zurückgezogen.

Der Ausschuss diskutierte auch über eine mögliche Packungsgrößenbeschränkung für die apothekenpflichtigen Analgetika Acetylsalicylsäure, Ibuprofen und Diclofenac. Experten hatten im Frühjahr dieses Jahres kritisiert, dass Gefahren nicht nur von Paracetamol ausgingen und gefordert, dass auch die anderen OTC-Schmerzmittel überprüft werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll nun einen Vorschlag zu maximalen Packungsgrößen erarbeiten.

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