OLG verbietet Bonus-Taler Alexander Müller, 12.02.2009 15:19 Uhr
Apotheken dürfen ihren Kunden keine Bonus-Taler für den Kauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel geben. Das entschied heute das Oberlandesgericht Karlsruhe. Die Ausgabe von Bonus-Talern sei in diesem Fall als Preisnachlass zu bewerten, erkannten die Richter. Laut Arzneimittelpreisverordnung ist dies bei rezeptpflichtigen Medikamenten verboten, um dadurch eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.
Die Wettbewerbszentrale hatte gegen zwei Apotheker geklagt, die im badischen Offenburg für ihre Bonus-Taler geworben hatten. Die Taler sind auch in anderen Geschäften der Stadt, Restaurants und Tankstellen eintauschbar. In erster Instanz hatte das Landgerichts Offenburg der Wettbewerbszentrale Recht gegeben. Das OLG folgte dieser Entscheidung heute.
Die Apotheker hatten argumentiert, dass die Gewährung eines Bonus-Talers die Kunden nicht wesentlich beeinflusse. Die Richter konnte das nicht überzeugen. Schließlich verfolge das Bonus-System das Ziel, Kunden beim Arzneimittelkauf an die betreffende Apotheke zu binden. Obwohl der wirtschaftliche Wert eines Talers von etwa 50 Cent relativ niedrig sei, lohne sich das Sammeln durchaus. „Dies kann gerade Patienten, die regelmäßig Rezepte einlösen müssen, dazu veranlassen, Stammkunden einer Apotheke mit Bonus-System zu werden“, so das OLG.
Selbst wenn der Apotheker keinen direkten Preisnachlass auf die Rx-Arzneimittel gebe, verletze er die Arzneimittelpreisverordnung: Der Einkaufsvorteil sei an den Kauf der Medikamente gekoppelt und lasse sie günstiger erscheinen. Die Bonus-Punkte könnten auch außerhalb der Apotheke in breitem Umfang für Bedarfsgeschäfte des täglichen Lebens ausgegeben werden und hätten dadurch eine „Geldersatzfunktion“. Das OLG ließ Revision gegen sein Urteil zu.
Das OLG-Urteil ist eine Entscheidung unter vielen in Sachen Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel. Es gibt bereits mehrere Urteile verschiedener Oberlandesgerichte, ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ist anhängig.
Bedeutend ist die Frage nicht zuletzt für ausländische Versandapotheken: Auch sie gewähren häufig Rabatte auf Rx-Medikamente. Allerdings ist zuvor die Frage zu klären, ob sich ausländische Versandapotheken überhaupt an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung halten müssen. Auch hierzu steht eine höchstrichterliche Klärung noch aus.