Bundesgerichtshof

Ohne Zeugen und Beweise Alexander Müller, 14.04.2010 20:13 Uhr

Berlin - 

Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) sind für alle Beteiligten und selbst für eingefleischte Juristen etwas Besonderes. Die Sitzungen unterscheiden sich grundsätzlich von den Verfahren erster oder zweiter Instanz: BGH-Verhandlungen werden als sogenanntes gepflegtes Rechtsgespräch geführt und dienen dem Austausch juristischer Argumente. Die Parteien können also keine neuen Tatsachen mehr vorbringen oder Beweise einreichen, auch Zeugen werden nicht zum Termin geladen.

Im Normalfall entscheidet der BGH relativ schnell, oft sogar noch am selben Tag. Die schriftliche Begründung des Urteils folgt dann mit Verzögerung. Ob die Richter allerdings morgen schon eine Entscheidung zu Rezeptgutscheinen von Apotheken verkünden werden, ist angesichts des Verfahrensumfangs fraglich.

Die Verhandlung ist auf 12 Uhr angesetzt. Die Beteiligten rechnen aber nicht damit, dass es pünktlich losgeht, weil zuvor noch die Sache eines ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der MobilCom AG verhandelt wird, der gegen seine Verurteilung wegen Bankrotts klagt.

Das Verfahren um die Rx-Boni selbst dürfte sich hinziehen, da sich jede Partei noch einmal äußern darf. Ob die Vertreterin der Wettbewerbszentrale, die in drei der sechs Fälle geklagt hatte, allerdings mehrmals sprechen darf oder will, hängt von ihr und dem Vorsitzenden Richter ab.

Beim Ersten Zivilsenat des BGH ist dies Professor Dr. Joachim Bornkamm, dessen Kommentierung zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unter Juristen als die „Bibel der Wettbewerbsrechtler“ gilt. Sein Stellvertreter ist Dr. Alfred Bergmann. Beisitzende Mitglieder sind die BGH-Richter Professor Dr. Wolfgang Büscher, Dr. Wolfgang Kirchhoff, Dr. Thomas Koch, Günther Pokrant und Dr. Wolfgang Schaffert.