Ohne Statistik in die Betriebsprüfung Alexander Müller, 22.07.2011 11:20 Uhr
Meldungen über die „große Welle“ bei digitalen Betriebsprüfungen in Apotheken reißen nicht ab. Derzeit sollen die Prüfer der Finanzbehörden vor allem in Schleswig-Holstein, Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt unterwegs sein, neuerdings auch in Niedersachsen. Über das Verhalten während einer „BP“ und die Art der Vorbereitung sind die Steuerberater unterschiedlicher Auffassung. Nur in puncto Datenselektion herrscht weitgehend Einigkeit: Apotheken sollten nur solche Informationen herausgeben, auf die das Finanzamt auch tatsächlich Anspruch hat. Das Rechenzentrum AvP will jetzt reagieren und die Abrechnungsbelege der Apotheken auf ein Minimum reduzieren.
Derzeit enthalten die monatlichen Abrechnungen fast immer umfangreiche Statistiken - ein Service, den alle Apothekenrechenzentren ihren Kunden bieten. Die Auswertungen umfassen neben den Brutto- und Nettoumsätzen die Anzahl der Rezepte und abgegebenen Packungen, Absetzungen der Krankenkassen sowie temporäre und regionale Vergleichszahlen.
Zur Kontrolle der eigenen Geschäftsentwicklung sind solche Kennzahlen hilfreich. Das Problem: Auch für einen Betriebsprüfer sind sie extrem nützlich und werden bei Kontrollen gerne herangezogen. Steuerrechtlich relevant sind weiter verarbeitende Statistiken zwar eigentlich nicht. Doch sobald sie Teil von offiziellen Rechnungen sind, erheben die Finanzämter gerne Anspruch auf Einsicht. Eine spätere Trennung der eigentlichen Abrechnung von den Statistiken ist zwar möglich, könnte aber den Argwohn des Prüfers wecken.
Deshalb stellt AvP die eigenen Rechnungen um: Ab sofort bekommen die Apotheken monatlich nur noch eine deutlich verschlankte Abrechnung per Post, die eine ordnungsgemäße Buchführung belegt. Weil auch AvP weiß, dass viele Apotheken Wert auf die Kennzahlen legen, können die statistischen Auswertungen künftig online abgerufen werden. „So können Sie selbst - am besten gemeinsam mit Ihrem Steuerberater - entscheiden, welche Unterlagen Sie in welcher Form Ihrer Buchführung zuordnen“, heißt es in einem Schreiben an die eigenen Kunden.
Offenbar erwartet man beim größten privaten Rechenzentrum trotzdem Widerstand aus den Reihen der Kunden: AvP versichert im Schreiben, dass die Umstellung alleine im Interesse der Apotheken durchgeführt werde. Bei Fragen sollen sich die Apotheker an den Außendienst wenden.