Constantin Beer und seine Schwester Franziska Wagner betreiben als OHG die Apotheke am Rathaus in Thalheim sowie die Apotheke Schönau in Chemnitz. Beer sieht in diesem Konstrukt überwiegend Vorteile. Besonders hervor hebt er die Möglichkeit, sich jederzeit „unkompliziert gegenseitig vertreten“ zu können. So brauche man keinen Filialleiter und komme langfristig besser über die Runden, so Beer.
Die Idee, mit beiden Apotheken eine OHG zu gründen, kam den Geschwistern aufgrund der damaligen Familiensituation: „Wir hatten einst drei Apotheken. Dann kamen aber einige Schicksalsschläge im familiären Umfeld auf uns zu“, berichtet Beer. Obendrein fehlte auch ein Filialleiter für eins der drei Geschäfte: „Die Überlegung, eine OHG zu gründen, lag nahe, also haben wir entschieden, zwei Apotheken zu behalten und gemeinsam betreiben“, so der Apotheker.
In dieser Form sieht Beer entscheidende Vorteile: „Meine Schwester und ich können uns in den Apotheken sozusagen frei bewegen und uns gegenseitig jederzeit vertreten.“ Mit einem Filialleiter ginge das nicht so einfach: „Dieser wäre an eine Apotheke gebunden und könnte uns nicht unkompliziert vertreten“, so Beer. Das sei vor allem in Krankheitsphasen interessant: „Wenn einer von uns beiden ausfällt, ist immer noch der andere da. So kommt man langfristig viel besser über die Runden.“
Auch die Verantwortung laste nicht nur auf zwei Schultern: „Ich formuliere es mal so: Manchmal kann man sich dann ein bisschen hintereinander verstecken“, so Beer. In Vertragssachen könne man sich auf seinen Partner berufen, bevor man wichtige Entscheidungen treffe: „Man sitzt dann einfach zu zweit am Tisch, um wichtige Verträge zu schließen und hat ein ganz anderes Auftreten als allein.“
Die geteilte Verantwortung muss jedoch vorher wohl überlegt sein: „Man muss jemanden finden, mit dem man gut zurechtkommt. Denn ab und an muss man auch mal zurückstecken und Kompromisse eingehen“, so der Inhaber. Die Vorstellungen sollten im Grunde dieselben sein: „Man muss an einem Strang ziehen und sich in den meisten Dingen einig sein, sonst funktioniert so etwas nicht. Aus einer einfachen Laune heraus eine OHG zu gründen, ist keine gute Idee“, findet Beer.
Der einzige Nachteil sei für ihn die Abhängigkeit voneinander: „Das ist aber wiederum in vielen Punkten auch gut, denn mit einer Einzelapotheke ist man heutzutage viel schneller aufgeschmissen.“
Steige einer der Partner:innen doch komplett aus, sei das im Hinblick auf Nachfolger auch kein Problem: „Die OHG ist sozusagen als Inhaber der beiden Apotheken deklariert. Ein neuer Geschäftspartner kann entweder in die OHG mit einsteigen oder man löst dann die Gesellschaft, wenn gewünscht, wieder auf“, so Beer.
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