Oberste Betriebsprüfer besprechen Apotheken Alexander Müller, 06.11.2012 10:32 Uhr
Die Finanzbehörden wollen die Apotheken aufs Korn nehmen. Aber das ist gar nicht so leicht, weil sich diese gegen einen vollständigen Durchgriff auf ihre Daten wehren. Der Streit darüber, wie viele Informationen eine Apotheke liefern muss, beschäftigt schon mehrere Gerichte – und das Bundesfinanzministerium (BMF).
Dreimal im Jahr treffen sich Deutschlands oberste Betriebsprüfer, zuletzt im Juni. Die 16 Referatsleiter aus den Bundesländern tauschen sich mit dem zuständigen Referatsleiter des BMF über aktuelle Fragen der Außenprüfung aus. Beim jüngsten Treffen standen auch die Apotheken auf der Tagesordnung: Die Betriebsprüfer verständigten sich darauf, dass die Finanzämter Anspruch auf die Einzeldaten aus der Software haben. Der Gesandte aus Nordrhein-Westfalen (NRW) soll hierzu einen sehr dezidierten Vortrag gehalten haben.
Nach Auffassung der Finanzbehörden müssen die Apotheken im Falle einer Betriebsprüfung alles offenlegen, was mit Hilfe der Software erfasst werden können. „Jeder Geschäftsvorfall muss sich in seiner Entstehung und Abwicklung von einem Dritten nachvollziehen lassen“, heißt es etwa bei der Oberfinanzdirektion Niedersachsen.
Die geforderte Einzelaufzeichnungsverpflichtung umfasst demnach nicht nur jeden getätigten Verkauf, sondern zum Beispiel auch die Großhandelsrechnungen. Das Motto der Prüfer: Je mehr Daten aus einem System vorliegen, desto leichter fallen Unregelmäßigkeiten auf.
Doch gegen den Wissensdurst der Prüfer setzen sich die Apotheker immer stärker zur Wehr: Denn aus Sicht ihrer Steuerberater sind längst nicht alle erfassten Daten steuerrechtlich relevant. Sie befürchten, dass der Wust an Informationen zum Nachteil der Apotheken interpretiert werden kann.
Bei den Betriebsprüfern herrschte deshalb zuletzt eine gewisse Frustration, weil sie nicht an die gewünschten Daten der Apotheken kommen. Die Behörden in NRW greifen in diesen Fällen neuerdings rigoros durch: Liefert eine Apotheke nicht das gewünschte Zahlenmaterial, wird oftmals die Steuerschuld auf Grundlage von Richtwerten hinzugeschätzt – und die Apotheke muss nachzahlen.
In mindestens zwei Fällen in NRW sowie je einem in Niedersachsen und Hessen beschäftigt der Zahlenstreit bereits die Finanzgerichte. Vermutlich wird in letzter Instanz der Bundesfinanzhof (BFH) klären müssen, auf welche Daten der Fiskus tatsächlich Anspruch hat.