Seit Anfang April dürfen Apotheken nicht nur Desinfektionsmittel für die Hände, sondern auch Flächendesinfektionsmittel herstellen. Die Nachfrage ist für beide Produkte nach wie vor groß. Apotheken dürfen für die Flächendesinfektion drei Ausgangsstoffe verarbeiten: Ethanol, Natriumhypochlorit und Chloramin-T. Die Abgabe darf nur an berufsmäßige Verwender erfolgen. Arztpraxen & Co. sollten nochmal explizit auf die Einwirkzeiten hingewiesen werden.
Die Allgemeinverfügung erlaubt die Herstellung und Bereitstellung von drei Formulierungen zur Flächendesinfektion und ist bis zum 30. September gültig. Wichtig: Die Abgabe ist nur an berufsmäßige Verwender gestattet.
Zu den zugelassenen Rezepturen gehören:
Flächendesinfektionsmittel auf Ethanolbasis muss 15 Minuten einwirken. Da es sich um einen leicht flüchtigen Stoff handelt, muss die Benetzung der Oberfläche großzügig stattfinden. Die Lösung trocknet schnell ab, von einem Trockenreiben mit Tuch sollte abgesehen werden. Alkohol eignet sich nicht für alle Oberflächen – insbesondere Acrylglas könnte durch mehrmaliges Auftragen von Ethanol blind werden. Die Verträglichkeit sollte vor dem ersten Einsatz an einer unauffälligen Stelle geprüft werden. Die Etiketten der Behältnisse sollten unter anderem folgende Hinweise enthalten:
„Gebrauchsfertiges alkoholisches Desinfektionsmittel zur Behandlung von Flächen bis 2 m2
Nicht verdünnen! Einwirkzeit 15 Minuten. Die Lösung auf ein Einmaltuch gießen und die Flächen vollständig benetzen. Die Flächen nicht trocken reiben. Nicht auf heißen Flächen oder an unter Spannung stehenden elektrischen Geräten anwenden. Alkoholempfindliche Materialien (z.B. Acrylglas) vorher auf ihre Beständigkeit gegenüber prüfen.“
Die Einwikrzeit von einer Natriumhypochlorit-Lösung ist länger als bei Ethanol – die Flächen sollten eine halbe Stunde mit der Lösung benetzt sein. Um diese Einwirkzeit zu gewährleisten, muss die Lösung großflächig aufgetragen werden. Von einer Tauchdesinfektion bei einzelnen Gegenständen ist abzusehen – ohne mechanische Abreibung ist der desinfizierende Effekt unzureichend. Die Etiketten der Behältnisse sollten unter anderem folgende Hinweise enthalten:
„Gebrauchsfertiges Flächendesinfektionsmittel nicht verdünnen! Die Lösung auf ein Einmaltuch gießen und die Flächen vollständig benetzen. Die Anwendung ist gegen behüllte Viren durchzuführen und darf nur auf nicht-verschmutzten, trockenen Oberflächen erfolgen. Bei Verschmutzung der Oberfläche ist diese vor der Desinfektion zu reinigen. Die Mindestkontaktzeit beträgt 30 Minuten. Auf Materialverträglichkeiten ist zu achten.“
Chloramin-T hat die längste Einwirkzeit der drei zugelassenen Flächendesinfektionsmittel. Die volle Wirksamkeit ist erst nach zwei Stunden erreicht. Eine Benetzung muss sehr feucht sein, da ansonsten eine vorschnelle Abtrocknung der Flüssigkeit stattfinden kann. Die Räumlichkeiten, in denen Chloramin-T-Lösung angewendet wird, sollten gut durchlüftet werden und wenn möglich für die Einwirkzeit verlassen werden. Der Wirkstoff kann beim Einatmen zu Allergien und asthmaartigen Symptomen führen. Die Etiketten der Behältnisse sollten unter anderem folgende Hinweise enthalten:
„Gebrauchsfertiges Desinfektionsmittel zur Behandlung von Flächen nicht verdünnen! Die Lösung auf ein Einmaltuch gießen und die Flächen vollständig benetzen. Einwirkzeit 120 Minuten.“
Berufsmäßige Verwender in diesem Fall Einrichtungen der öffentlichen Gesundheit. Hierzu zählen Krankenhäuser, Arztpraxen, Gesundheitszentren und andere Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus gelten Einrichtungen der öffentlichen Versorgung wie Rathäuser und Gesundheitsämter ebenfalls als berufsmäßige Verwender. Auch andere Unternehmen sollten mit eingeschlossen werden, wenn die Mitarbeiter vor Ort die Mittel zur Desinfektion verwenden. Bei der Abgabe gilt es als ausreichend, wenn die Apotheke sich bestätigen lässt, dass es sich um eine der genannten Einrichtungen handelt.
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