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Nuvaxovid: Erstellung von Impfzertifikaten möglich

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Berlin -

Apotheken können ab sofort auch Impfungen mit Nuvaxovid (Novavax) eintragen. Da auch bei dem proteinbasierten Impfstoff eine zweifache Injektion vorgesehen ist, folgt das Eintrag-Schema dem von Comirnaty, Spikevax und Vaxzevria.

Da auch bei Nuvaxovid (Novavax) für die Grundimmunisierung die zweimalige Verabreichung des proteinbasierten Vakzins nötig ist, erfolgt die Nummerierung der verabreichten Dosen nach dem gleichen Schema wie bei Comirnaty, Spikevax und Vaxzevria. Apotheken tragen die erste Impfung mit „1/2“ ein. Die zweite Spritze wird dann mit „2/2“ eingepflegt. Die jeweiligen Booster werden mit „3/3“, „4/4“ und „5/5“ eingetragen.

Erhalten Genesene Nuvaxovid, so erfolgt der Eintrag der ersten Impfung als „1/1-Booster“. Die zweite Spritze wird als „2/1-Booster“ eingetragen. Bei Genesenen-Impfungen muss der Schieberegler aktiviert werden, nur so kann das korrekte Zertifikat ausgestellt werden.

Ein Vial Nuvaxovid enthält 10 Dosen à 0,5 ml. Apotheken müssen auch den proteinbasierten Impfstoff im Kühlschrank lagern. Bei 2 bis 8 Grad sind die Vials ungeöffnet 9 Monate haltbar. Nach dem erstmaligen Öffnen gibt Novavax die chemische und physikalische Haltbarkeit mit sechs Stunden an. Da es sich, wie bei allen anderen aktuell zugelassenen Corona-Vakzinen, um eine unkonservierte Lösung handelt, wird der sofortige Verbrauch empfohlen.

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