Apothekenzubereitungen

Nur noch 6 Millionen Rezepturen

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Berlin -

Im vergangenen Jahr haben die Apotheken rund 6,1 Millionen allgemeine Rezepturen wie Kapseln oder Salben für Kassenpatienten hergestellt. Dies teilt die ABDA unter Berufung auf Zahlen des hauseigenen Deutsche Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) mit. Allerdings ist die Zahl seit Einführung des Honorars vor zwei Jahren deutlich gesunken.

„Rezepturen schließen Versorgungslücken“, kommentierte der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer. „Sie sind und bleiben eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln. Darauf können und sollen unsere Patienten nicht verzichten.“

Allerdings zeigen die Zahlen einen deutlichen Rückgang: 2016 wurden laut DAPI noch 7,2 Millionen Rezepturen hergestellt; damals hatte der Sinkflug vorübergehend eine Pause eingelegt. 2008 wurden laut DAPI noch 11 Millionen Kapseln, Salben & Co. angefertigt. Für 2017 hatte die ABDA keine Zahlen zur Verfügung gestellt.

Ein Grund für den neuerlichen starken Rückgang um 15 Prozent in zwei Jahren könnte die Erhöhung des Honorars im Mai 2017 sein: Seit Inkrafttreten des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG) können die Apotheken bei Rezepturen zusätzlich den Fixzuschlag von 8,35 Euro abrechnen. Nicht selten hatten Ärzte in der Vergangenheit Rezepturen verordnet, weil diese günstiger als die jeweiligen Fertigarzneimitteln waren.

Pro Apotheke wurden 2018 rein rechnerisch 315 Rezepturen hergestellt; den Rekord halten Bremen und das Saarland mit jeweils 518 Zubereitungen pro Betriebsstätte. Hamburg kommt auf 445, Nordrhein auf 408, Westfalen-Lippe auf 348, Schleswig-Holstein und Niedersachsen auf je 337 und Berlin auf 333. Alle anderen Kammerbezirke liegen unter dem Durchschnitt.

Kiefer verweist darauf, dass die Zahl insgesamt noch höher liegt, denn Rezepturen für Privatversicherte, Sprechstundenbedarf oder auf direkte Nachfrage des Patienten sind in den DAPI-Daten nicht erfasst. Dazu kommen Spezialrezepturen wie Sterillösungen.

Mit der Herstellung von Rezepturen leisteten Präsenzapotheken einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelversorgung. Kiefer: „Zeitnah Kapseln oder Zäpfchen anfertigen – das geht nur in der Apotheke vor Ort. Der Prozess ist für die Apotheke aufwändig, und der Zeitaufwand wird nicht angemessen honoriert. Die Rezepturherstellung gehört für die wohnortnahen Apotheken aber zu den so genannten ‚Gemeinwohlpflichten‘, die von ausländischen Arzneimittelversendern oft nicht erfüllt werden.“

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