Kein generelles Vertriebsverbot

Nur Einzelfall: Entwarnung bei Opiumtinktur

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Berlin -

Die Firma Innocur hat mit ihrem Schreiben zur Zulässigkeit der Opiumtinktur von Maros für viel Unsicherheit in den Apotheken gesorgt. Denn das Schreiben liest sich, als sei die Abgabe nunmehr verboten. Tatsächlich hat das Gericht in einem Einzelfall entschieden. Darauf weist auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) in einer Stellungnahme hin. Maros-Geschäftsführer Dr. Norbert Brand wirft Innocur vor, den Apothekern nur Angst machen zu wollen.

Innocur vertreibt das Fertigpräparat Dropizol des dänischen Herstellers Pharmanovia in Deutschland. Da schon aus Budgetgründen aber überwiegend die Rezeptursubstanz verordnet wird, liegt der Verdacht nahe, dass mit den in Apotheken durchgeführten Testkäufen und anschließenden Klageverfahren neue Fakten geschaffen werden sollen.

Das Innocur-Schreiben spart jedenfalls nicht mit Dramatik. Von drohenden Retaxation, möglichem Abrechnungsbetrug und strafrechtlichen Konsequenzen ist die Rede. Dabei handelt es sich bei der Entscheidung des LG Hamburg um einen im Einzelfall als Schlusserklärung akzeptierten Hinweisbeschluss der Richter. Auch der DAV weist darauf hin, „dass die in der Pressemitteilung der Fa. Innocur in Bezug genommene Entwicklung im Verfahren des Zulassungsinhabers gegen einen Apotheker vor dem LG Hamburg ihre Begründung in den Besonderheiten des Einzelfalls hat“.

Die Abteilung für Abrechnungsangelegenheiten des DAV soll gegenüber einer Apotheke nach deren Wiedergabe noch deutlicher geworden sein. Demnach sei das Innocur-Rundschreiben „juristisch nicht haltbar“ und eine „dreiste Werbung für das Fertigarzneimittel“. Apotheken dürften weiterhin Opiumtinktur als Rezeptursubstanz verarbeiten, sprich abfüllen, kennzeichnen und abgeben wie bisher, hieß es der Apotheke zufolge von der Abrechnungsstelle.

Maros-Geschäftsführer Dr. Norbert Brand bezieht gegenüber APOTHEKE ADHOC Stellung zu dem Schreiben, das Innocur an Apotheken verschickt hat und in dem es um die Entscheidung des Landgerichts Hamburg geht: „Ein Jurist weiß, dass eine solche gerichtliche Anordnung nur für diese eine Apotheke bindend ist. Doch die Autoren des Briefes wissen, dass Apotheker keine Juristen sind und zum anderen vor allem eines haben: Angst vor Retaxationen.“ Der geschickt formulierte Brief habe vor allem ein Ziel, dass möglichst alle aus Angst vor juristischem Ärger jede verordnete Rezeptur auf Dropizol umswitchen lassen. „Das ist anscheinend das, was Innocur unter Marketing versteht“, so Brand.

Der Maros-Chef kritisiert auch das Vorgehen des Mitbewerbers. Zu Marketingzwecken ein BtM-Rezept für einen Testkauf auszustellen sei kaum Sinn und Zweck der BtM-Verschreibungsverordnung. „Immerhin handelt es sich um ein BtM, das im therapeutischen Alltag schwerkranken Patienten verordnet wird und nicht um Gummibärchen.“ Die gesamte „Aktion“ sei vielmehr „eine Verhöhnung dieser Apotheke“, die sich den ganzen Aufwand mit Dokumentation & Co. gemacht habe, nur um dann vor Gericht gezerrt zu werden.

Brand hofft, dass sich Innocur mit seinem Vorgehen nicht durchsetzt. Eine mögliche Lösung sieht er in einem Antrag zur Stärkung des Rezepturprivilegs, der schon 2018 beim Deutschen Apothekertag (DAT) gestellt wurde. Demnach sollen alle in § 4 Abs. 14 Arzneimittelgesetz (AMG) unter der Begriffsbestimmung für „Herstellen“ aufgezählten Verfahrensschritte als „wesentlich“ definiert werden, darunter das Umfüllen und Kennzeichnen.

 

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