Verteilung von FFP2-Masken

Nur an Stammkunden? Verbände ermahnen Apotheken

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Berlin -

Masken nur an Stammkunden auszugeben, ist laut den Apothekerverbänden nicht mit dem Kontrahierungszwang in Einklang zu bringen. Alle Patienten, die die Kriterien erfüllten, hätten einen Anspruch.

Die Geschäftsstellen erreichen offenbar zahlreiche Beschwerden von Patienten, denen die Abgabe von Schutzmasken verweigert wurde. Mehrere Verbände haben daher per Rundschreiben an ihre Mitglieder noch einmal klargestellt, dass „alle Patientinnen und Patienten, die die Anspruchsvoraussetzungen zum Erhalt der kostenfreien Schutzmasken erfüllen, Anspruch auf Ausgabe der vorgegebenen Menge haben“. Dies gelte jedenfalls, solange „Masken in der Apotheke vorrätig sind“, schreibt der Sächsische Apothekerband (SAV).

Der Hessische Apothekerverband (HAV) sieht die Sache genauso, allerdings mit der Einschränkung, dass die Apotheken nur so lange zur Ausgabe der Masken verpflichtet sind, wie „die Menge der Masken, die im Rahmen der Budgetierung liegen, noch nicht aufgebraucht sind“.

Beide Verbände schreiben weiter: „Der Verordnungsgeber hat dabei nicht zwischen Patientinnen und Patienten mit oder ohne Kundenkarte, Stammpatienten oder einer sonstigen Apothekenbindung unterschieden. Auch wenn die Beweggründe einiger Apotheken nachvollziehbar sind, zunächst vorrangig ihre Stammpatienten mit Schutzmasken zu versorgen, gibt es für eine solche Differenzierung keine Grundlage.“

 

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