Nur 50 Vials pro Betriebsärzt:in Carolin Ciulli, 31.05.2021 14:21 Uhr
Die nächste Bestellung für die Betriebsärzt:innen steht am 2. Juni an – und noch immer stellt sich der Bestellrhythmus nicht ein. Denn eigentlich soll Donnerstag der Tag für die Aufträge werden. Angesichts des Feiertags in dieser Woche in einigen Bundesländern wurde der Bestellschluss vorgezogen.
Für die KW 24 – also vom 14. bis 18. Juni – können die Betriebsärzt:innen pro Person 50 Vials Comirnaty (300 Dosen) bestellen. Dabei handele es sich um die empfohlene Höchstbestellmenge. Die Mediziner:innen müssen die Order bis spätestens 12 Uhr in den Apotheken abgeben. Diese sollen sie bis spätestens 15 Uhr an ihren Großhändler übermitteln. Noch immer stehen nur vier Unternehmen zur Wahl.
Zudem gibt es weiterhin keine Informationen über die Möglichkeit einer MSV3-Bestellung – dementsprechend müssen Apotheken wieder faxen oder E-Mails schreiben. Verordnet wird auf blauem Rezept. Die Verordnung kann vorab per Fax geschickt werden, das Original muss jedoch nachgereicht werden.
Am Mittwoch werden die Apotheken auch darüber informiert, wie viel Comirnaty sie erstmals an Betriebsärzt:innen liefern werden können. Sie sollten laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum Start in der Woche vom 7. Juni insgesamt 702.000 Dosen des Impfstoffs von Biontech ausliefern. In der ersten Runde haben mer als 6000 Betriebsärzt:innen eine Bestellung abgegeben. Jeder solle in dieser Woche eine zugesicherte Mindestmenge von 102 Dosen erhalten. Ursprünglich sollten 500.000 Dosen zur Verfügung stehen, für die Bestellung in der vergangenen Woche galt eine Höchstmenge von 804 Dosen je Arzt.
Sollte ein Betriebsarzt weniger bestellt haben als 102 Dosen, erhält er nur die bestellte Menge. Die von diesem Betriebsarzt nicht benötigten Mengen stehen für andere Betriebsärzte zur Verfügung, die mehr als 102 Dosen Comirnaty bestellt haben, und sollen gleichmäßig verteilt werden.
Da die Betriebsärzt:innen aus einem anderen Kontingent beliefert werden als die Vertrags- und Privatärzt:innen, müssen weitere Sonder-PZN zur Kenntlichmachung generiert werden. Um eine zukünftige Bestellung der Vials für die Betriebsärzt:innen zu ermöglichen, wurden drei neue Bund-PZN beantragt. Die genauen Ziffernfolgen stehen noch nicht fest.