Vertragslücke

Nullretax: DAK zahlt nicht

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Berlin -

Vor fast anderthalb Jahren hat Murat Baskur, Inhaber der Apotheke im Seerheincenter in Konstanz, ein Hilfsmittelrezept beliefert. Dass die auf dem Rezept angegebene Versicherung des Patienten längst nicht mehr aktuell war, konnte der Apotheker nicht ahnen: „Die DAK weigert sich, die Kosten zu übernehmen, da der Patient schon seit 2019 nicht mehr bei dieser Kasse versichert ist“, so Baskur, der eine Nullretax erhielt.

Das Hilfsmittel sei sogar zweimal von Baskur beliefert worden: „Anfang und Mitte September haben wir den Patienten damit versorgt. Die Kosten beliefen sich auf jeweils 30 Euro“, so der Apotheker. Die DAK retaxierte beide Rezepte auf Null: „Das Leistungsdatum lag laut Kassenaussage nach dem Beendigungsdatum der Mitgliedschaft des Patienten“, so der Inhaber. „Seit 2019 soll er schon nicht mehr bei der DAK versichert gewesen sein.“ Die Arztpraxis habe demnach schon die falsche Versicherung auf das Papierrezept aufgedruckt: „Ich kann mich aber nach über einem Jahr schlecht an die Praxis wenden und um ein neues Rezept bitten“, so Baskur.

Er habe auch schon zweimal Einspruch erhoben: „Das wurde abgelehnt mit dem Hinweis, wir sollen uns an den neuen Leistungsträger wenden“, so Baskur. Aber auch die aktuelle Krankenkasse verweigert die Zahlung: „Die Versicherung stehe ja nicht auf dem Rezept, deshalb sei die Kasse auch für diesen Fall nicht zuständig“, so der Inhaber. An den Kunden selbst könnte er sich schon wenden: „Dieser wird aber – berechtigterweise – die Zahlung ebenfalls verweigern. Der Fehler liegt im System selbst. Den Patienten trifft hier absolut keine Schuld“, so der Apotheker.

Auf Nachfrage beim Landesapothekerverband habe man Baskur mitgeteilt: „Die DAK ist die wohl die einzige Kasse, bei der es solch eine Vertragslücke gebe. Ich habe demnach keine Chance auf das Geld“, so der Apotheker. „Ich bin froh, dass es sich mit 60 Euro um einen vergleichsweise niedrigen und verkraftbaren Betrag handelt. Ein Hochpreiser wäre deutlich schlimmer gewesen.“ Man könne sich vor solchen Fällen auch in keinster Weise wappnen: „Bei diesem einen Patienten wissen wir es jetzt und passen auf. Aber wir können in den Apotheken gar nicht überprüfen, ob die auf dem Rezept angegebene Versicherung noch aktuell ist.“

Die DAK bestätigt: „Hilfsmittelabgaben können zu Lasten der DAK-Gesundheit abgerechnet werden, wenn am Tag der Abgabe eine Versicherung bei der DAK-Gesundheit bestanden hat. Dagegen ist im Arzneimittellieferungsvertrag mit den Apotheken u.a. vereinbart, dass die Abgabe zu Lasten der in der Verordnung angegebenen Krankenkasse erfolgt. Die Apotheke ist hier nicht zur Nachprüfung verpflichtet und die angegebene Kasse ist zur Zahlung verpflichtet“, so eine Sprecherin.

Aber: „Diese besonderen Regelungen für Arzneimittelabgaben gibt es in den Hilfsmittel-Verträgen nicht. Folglich ist die in der Verordnung angegebene Kasse bei Hilfsmitteln nur dann leistungspflichtig, wenn am Tag der Abgabe eine Versicherung bestanden hat.“

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