Die Ampel-Koalition will die Apotheken mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) entlasten und plant unter anderem eine Abschaffung der Nullretaxation. So sieht es ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen vor.
Krankenkassen dürfen bei Nichtbeachtung der Rabattverträge nicht mehr auf Null retaxieren. Dasselbe gilt für den Austausch bei Lieferengpässen. Die Apotheke bekommt allenfalls die eigene Vergütung gekürzt, der Arzneimittelpreis aber wird erstattet. Dies gilt auch für Fälle, in denen ohne Rabattvertrag nicht das das preisgünstigste Arzneimittel abgegeben wird. Ferner kommt die Regel zur Anwendung, wenn ein Arzneimittel lieferengpassbedingt in der Apotheke ausgetauscht wurde und die Verfügbarkeitsabfragen ganz oder teilweise fehlten.
Das Apothekenhonorar dürfen die Kassen aber einbehalten. „Damit sollen Fehlanreize, insbesondere im Bereich der rabattierten Arzneimittel, vermieden werden, so dass auch zukünftig sichergestellt ist, dass die mit Rabattverträgen zu erzielenden Einsparungen erreicht werden können“, heißt es zur Begründung.
Retaxationen sollen außerdem in fünf konkreten Fallgruppen komplett ausgeschlossen werden:
Allerdings gibt es nach wie vor Fälle, in denen die Kassen das Rezept auf Null retaxieren können, etwa wenn die Arztunterschrift fehlt. Das hatte allerdings Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening zuletzt selbst zugestanden – weil es dann ja kein gültiges Rezept sei.
Die Fraktionen der Ampel gehen nicht davon aus, dass es zu Mehrausgaben für die Kassen kommen wird. Allerdings wird der GKV-Spitzenverband verpflichtet, dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Bericht über die Auswirkungen der Regelungen vorzulegen. Dabei soll das Augenmerk insbesondere auf den Austausch von rabattierten Arzneimitteln und auf die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen gelegt werden.
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