Rx-Versandverbot-Petition

Noweda stellt sich hinter Apotheker Redmann Lothar Klein, 08.06.2018 15:10 Uhr

Berlin - 

Der Essener Großhändler Noweda stellt sich geschlossen hinter die Rx-Versandverbot-Petition von Apotheker Christian Redmann. Der gesamte Vorstand um Chef Dr. Michael P. Kuck hat die Petition nach Unternehmensangaben gezeichnet. Außerdem wurden alle Mitarbeiter auf die Petition aufmerksam gemacht und gebeten, ebenfalls zu zeichnen. Damit erhöht sich auch der Druck auf ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.

Auf der Noweda-Website wurde unter der Überschrift „Petition Rx-Versandhandelsverbot“ der Aufruf zur Zeichnung veröffentlicht: „In einer Petition über OpenPetition – eine bekannte Internetplattform für Online-Petitionen – wurde vom Apotheker Christian Redmann eine Petition pro Rx-Versandhandelsverbot gestartet“, heißt es dort. Gefordert werde in der Petition das klare Bekenntnis des amtierenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn zum Koalitionsvertrag und die zeitnahe Umsetzung des Versandhandelsverbots unter Ausschöpfung aller (europa-)juristischen Möglichkeiten.

„Unterstützen auch Sie die Petition mit Ihrer Stimme“, so Noweda, „Tragen Sie zum Erfolg bei, indem auch Sie diese unterzeichnen und an Interessenten weiterleiten. Jede Stimme zählt!“ Im Unternehmen wurden entsprechende Aushänge angebracht, um „alle rund 2700 Mitarbeiter an den 21 Niederlassungen in Deutschland für die Unterzeichnung der Petition“ zu begeistern.

Laut Noweda wurde die Petition vom gesamten Vorstand und der Geschäftsleitung unterzeichnet. „Die Petition hat bereits rund 16.000 Befürworterinnen und Befürworter. Tragen Sie zum Erfolg bei, indem auch Sie – und ggf. auch Ihre Angehörigen – diese unterzeichnen und an Interessenten weiterleiten“, lautet der Aushang, der von Kuck unterzeichnet ist. 50.000 Unterschriften seien notwendig, damit OpenPetition von den zuständigen gewählten Vertretern eine Stellungnahme zur Petition einhole. „Jede Unterschrift erhöht das politische Gewicht der Petition“, so Noweda.

Dass die Noweda aufgesprungen ist, hat Redmann Kollegen zu verdanken. Er selbst hat versucht, seine Niederlassung von Alliance Healthcare (AHD) zu überzeugen. Derzeit wird Rücksprache mit der Zentrale in Frankfurt gehalten. Bei der Sanacorp wird im Newsletter über die Petition informiert.

Damit erhöht sich zugleich der Druck auf ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, seine Haltung zur Petition zu überdenken und sich womöglich doch noch öffentlich dazu zu bekennen. Gegenüber APOTHEKE ADHOC hatte eine ABDA-Sprecher mitgeteilt: „Zu den Mitteln der politischen Verbandsarbeit gehören Stellungnahmen, Veranstaltungen und Gespräche, während Petitionen nicht dazu gehören. Gleichwohl steht es natürlich allen Apothekern und Vorstandsmitgliedern von deren Kammern und Verbänden offen, sich als Privatpersonen an Petitionen zu beteiligen. Wer dies zu welchen Anlässen tut, darüber können wir keine Auskunft geben.“

Inzwischen zählt die Petition knapp 18.000 Unterstützer. Nach dem Noweda-Aufruf an die eigenen Mitarbeiter dürften Redmann weitere 2700 Unterschriften so gut wie sicher sein. Beim Bayerischen Apothekertag setzte Kammerpräsident Thomas Benkert seine Ankündigung um und warb ebenfalls für die Petition. „Ich werde auf dem Bayerischen Apothekertag (BAT) für Unterstützung für die Petition werben und in meiner Begrüßung darauf hinweisen, dass wir das gutheißen und unterstützen“, so Benkert vorab zu APOTHEKE ADHOC. Redmann könne auf dem Apothekertag auch Unterschriftenlisten auslegen. Benkert: „Die Petition ist ein Signal der Apotheker an die Politik.“

In seiner BAT-Begrüßung drängte Benkert auf eine schnelle Umsetzung des Versandverbots für rezeptpflichtige Arzneimittel, so wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen sei. Im Koalitionsvertrag hätten sich die Regierungsparteien ausdrücklich geeinigt: „Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein“. Allerdings lasse die politische Umsetzung drei Monate nach der Regierungsbildung auf sich warten.

„Die wohn­ort­nahen Apo­the­ken erbringen gesetzlich geforderte Leistungen wie Nacht- und Notdienst, Akutversorgung oder die Herstellung individueller Rezepturen. All das leisten Versandhändler nicht“, sagte Benkert, „deshalb ist es jetzt gebo­ten, den Ver­sand­handel auf rezept­freie Arznei­mittel zu begren­zen. Nur so kann sicher­ge­stellt werden, dass auch in Zukunft eine hoch­werti­ge und schnelle Arznei­mittel­versor­gung durch ein flächendeckendes Apothekennetz garan­tiert ist.“

Dr. Hans-Peter Hub­mann, Vorsit­zen­der des Baye­rischen Apo­the­ker­ver­bandes, sagte dazu: „Es ist verständlich, wenn sich Patienten von Gutscheinen und Rabatten locken lassen. Doch es muss klar sein, dass Rabatte demjenigen zustehen, der die Arzneimittel tatsächlich bezahlt. Und das ist die Versichertengemeinschaft. Über kurz oder lang werden also die gesetzlichen Krankenkassen diese Rabatte für sich einfordern.“

Schon seit Jahren ist die Zahl der Apotheken rückläufig. Derzeit gibt es in Bayern 3167 Apotheken. Ende 2016, im Jahr des EuGH-Urteils, waren es noch 3.236. Also ein Minus von 69 Apotheken allein im Zeitraum von rund anderthalb Jahren. „Ein knall­harter, destruk­tiver Preis­wett­be­werb mit aus­ländi­schen Ver­sand­händ­lern bei ver­schrei­bungs­pflich­tigen Medika­men­ten würde den Ab­wärts­trend be­schleu­nigen“, waren sich Benkert und Hubmann einig. „Die Politik muss nun die richtigen Weichen stellen, um diese Entwicklung zu bremsen.“