Datenschutz

Noweda: Erste Hilfe für die DS-GVO

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Berlin -

Nur noch wenige Tage bis die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) scharf geschaltet wird. Seit Wochen werden die Apotheken abwechselnd mit Hiobsbotschaften und Beschwichtigungen überhäuft. Die Apothekengenossenschaft Noweda gibt ihren Mitgliedern ein „Erste-Hilfe-Set“ an die Hand, damit die Apotheker nicht diejenigen sind, an denen datenschutzrechtlich ein Exempel statuiert wird.

Selbst unter den Datenschutzbehörden der Bundesländer herrscht noch nicht in allen Punkten Einigkeit, wie die DS-GVO ausgelegt werden soll. Viele Fragen werden sich vermutlich erst in den kommenden Monaten klären. Trotzdem sollten sich die Apotheker bis zum Stichtag vorbereitet haben, um nicht fahrlässig Verstöße zu begehen.

Die Noweda will den Apothekern dabei helfen, wobei der Großhändler selbstverständlich auch für die erstellten Checklisten keine Garantie gibt oder für die Apotheken haftet. Dennoch informiert die Genossenschaft umfangreich etwa über Auftragsdatenverarbeitung, Betroffenenrechte oder die Regeln für die Benennung eines Datenschutzbeauftragten.

Die Tipps sind bewusst praxisnah: „Als Faustformel hat sich in der Praxis bewährt, zu fragen: Nutzen mindestens zehn Personen in der Apotheke regelmäßig einen Bildschirmarbeitsplatz?“ Auch Praktikanten, Aushilfen und Teilzeitmitarbeiter seien jeweils zu berücksichtigen. Für die Benennung eines Datenschutzbeauftragten stellt die Noweda ein Blanko-Formular bereit, das die Apotheke nutzen können.

Auch für das zwingend zu erstellende Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gibt es einen Vordruck. Hier muss die Apotheke festhalten, wer welche Aufgabe in Zusammenhang mit Datenverarbeitung übernimmt und welche Daten in der Offizin erfasst werden. Einen Entwurf für eine Verschwiegenheitserklärung der Mitarbeiter stellt die Genossenschaft ebenso zur Verfügung wie Tipps zu technischen oder organisatorischen Maßnahmen in der Apotheke.

Als zusätzlicher Service sind im Erst-Hilfe-Paket der Noweda die Kontaktdaten von allen Datenschutzbeauftragten der Bundesländer und ein Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung. Der Großhändler macht auch einen Vorschlag, wie der Apothekeninhaber seine Kunden korrekt über eine etwaige Videoüberwachung informieren kann.

„Wir mussten feststellen, dass viele Apothekerinnen und Apotheker verunsichert sind. Aus diesem Grund war es uns wichtig, ein Tool zu entwickeln, das Licht ins Dunkel bringt und vor allem die aktive Umsetzung der Verordnung erleichtert“, so Großhandelschef Dr. Michael Kuck. „Man sollte die neue Datenschutz-Grundverordnung unbedingt ernstnehmen, es besteht allerdings kein Grund zur Panik“, ist der Noweda-Vorsitzende überzeugt.

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