Abrechnung wird sicherer

Noventi: Zusatzvereinbarung in AGB

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Berlin -

Seit der Pleite von AvP geistert die Angst durch die Branche, dass die Abrechnungsgelder auch bei anderen Rechenzentren nicht zu 100 Prozent sicher sind. Dass die Finanzaufsicht BaFin die Dienstleister unter die Lupe nehmen will, hat nicht zur Beruhigung beigetragen. Für Entspannung auf Kundenseite will jetzt Marktführer Noventi mit einer Anpassung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgen. Die Abtretung der Forderungen soll in den Verträgen noch klarer geregelt werden.

Die AvP-Insolvenz habe aus nachvollziehbaren Gründen für eine große Unsicherheit bei Apotheken gesorgt, konstatiert Noventi-CEO Dr. Hermann Sommer. Verstärkt werde dies durch Versuche der Konkurrenz, die die Geschäftsmodelle anderer Wettbewerber gegenüber Apotheker:innen gezielt in Frage stellten, heißt es in einem Kundenschreiben.

Der Marktführer will mit einer Zusatzvereinbarung zu den AGB reagieren: „Diese werden bisherige Unschärfen, die bei Ihnen möglicherweise zu Unsicherheiten führen könnten, präzisieren“, heißt es von Noventi. Insbesondere enthalten die Verträge künftig eine aufschiebende Bedingung, die die Apotheken besser schützen soll.

In der Zusatzvereinbarung soll die Forderungsabtretung gegenüber den Kostenträgern im Rahmen der Abrechnungs- und Factoringvereinbarung (AFV) mit Noventi konkretisiert werden. „Im Rahmen des unechten Factorings erhält der Kunde auf laufender Basis rechtlich Darlehen“, heißt es in dem Vertragsentwurf, der APOTHEKE ADHOC vorliegt. Noventi lässt sich im Gegenzug bestimmte Ansprüche des Kunden gegenüber den Krankenkassen im Voraus abtreten.

Entscheidend ist der in der Zusatzvereinbarung der Zeitpunkt der Forderungsabtretung der Apotheke an Noventi. In den Verträgen wird eine aufschiebende Bedingung ergänzt: Die Forderung wird nunmehr „erfüllungshalber und aufschiebend bedingt auf die Auszahlung des korrespondierenden Auszahlungsbetrags“ gemäß Vertrag abgetreten.

Die Apotheken sollen solange Inhaber der Forderung bleiben, bis die Auszahlung erfolgt ist. Damit müssten die Apotheker:innen nicht befürchten, in Vorleistung zu treten und für einen längeren Zeitraum auf die Gegenleistung warten zu müssen. Noventi-Chef Sommer erklärt, dass die ohnehin geübte Praxis in Form einer sogenannten „Zug-um-Zug-Abtretung“ aktualisiert und klargestellt werde. „Damit ist auch formal in den AGBs noch mehr Sicherheit verankert, Interpretationsmöglichkeiten werden deutlich eingeschränkt und unsere Kunden sind noch besser geschützt“, so Sommer.

Die gesamte Branche steht seit der AvP-Pleite unter verschärfter Beobachtung. Kritisch gesehen wird insbesondere seit der Insolvenz der Umfang an Bankgeschäften, den die Abrechner für ihre Kunden übernehmen. Zwar verfügen einige Anbieter – darunter Noventi – über eine Factoringerlaubnis. Doch in der Branche allgemein hat die Vorfinanzierung im Verhältnis zu den Abrechnungsgebühren ein Volumen erreicht, das möglicherweise eine Vollbanklizenz voraussetzen würde.

Ein Whistleblower hatte gegenüber der Bafin darauf hingewiesen, dass das Geld aus der Rezeptabrechnung auch bei anderen Rechenzentren nicht insolvenzsicher im Besitz der abrechnenden Apotheke sein könnte.

AvP hatte am 15. September einen Insolvenzantrag gestellt. Mit rund 3500 Kunden und einem jährlichen Abrechnungsvolumen von rund sieben Milliarden Euro gehörte AvP zu den großen Abrechnungsdienstleistern in Deutschland. Allein das Abrechnungsgeschäft mit den Krankenhausapotheken hatte ein jährliches Rezeptvolumen von rund drei Milliarden Euro.

 

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