Angebote abweichend vom Einheitstarif

Noventi: „Keine neuen Verträge zu alten Konditionen“

, Uhr aktualisiert am 16.10.2023 13:57 Uhr
Berlin -

Ab 1. November gilt für die Abrechnung bei Noventi ein neues, einheitliches Tarifsystem. Doch offenbar nutzt der Außendienst die verbleibende Zeit, um Apotheken noch mit individuellen Konditionen zu ködern – und zwar auf Jahre hinaus. Noventi dementiert entschieden.

Die neue Preisstruktur beinhaltet drei Tarifgruppen, die nach dem Abrechnungsvolumen der Apotheke gestaffelt sind. Innerhalb dieser Tarifgruppen sind die Abrechnungssätze für alle Kundinnen und -Kunden einheitlich: Bei einem monatlichen Rezept-Brutto unter 400.000 Euro werden 0,17 Prozent auf das Rezept-Brutto veranschlagt. Bis 800.000 Euro sind es dann 0,15 Prozent, ab 800.000 Euro sinkt die Gebühr auf 0,13 Prozent.

Doch tatsächlich scheint der Außendienst den Apotheken derzeit noch individuelle Angebote zu unterbreiten. Ein Apotheker aus Süddeutschland, der seinen Vertrag zum Jahresende gekündigt hatte, wurde vor Kurzem damit gelockt, weiter für 0,15 Prozent abzurechnen – obwohl er vom Abrechnungsvolumen her eigentlich nur in die unterste Gruppe fällt. Bei Bindung für zwei Jahre wurden sogar 0,14 Prozent angeboten.

Ein anderer Kollege sollte den Vertrag für seinen Verbund sogar für 0,10 Prozent für fünf Jahre verlängern können. Und auch bei Hochpreisern – ab 750 Euro sollen 0,08 Prozent fällig werden – und bei der Handlingspauschale – eigentlich 2 Cent pro eingereichtem Rezept – wurden demnach Zugeständnisse versprochen.

Noventi dementiert, dass es solche neuen Verträge gibt: „Abweichende Konditionen wurden seit dem 1. September 2023 nicht mehr vertraglich abgeschlossen“, so ein Sprecher, dies habe man extra noch einmal überprüft. „Alle genehmigten Verträge entsprechen unserem neuen Tarifmodell.“ Innerhalb der Tarifgruppen sei der Abrechnungssatz Apotheke § 300 SGB V in Abhängigkeit der Vertragslaufzeit für alle Noventi-Kundinnen und -Kunden einheitlich. Man werde weder neue Verträge schließen noch alte Verträge verlängern, die mit den neuen Konditionen nicht in Einklang zu bringen seien.

Kunden, für die die Preisanpassung nicht in Frage kommt, können zum 31. Oktober außerordentlich kündigen. „Bitte beachten Sie auch, dass Sie im Zuge Ihrer Sonderkündigung aufgrund der Preisanpassung keine Wunschtermine für die Vertragsbeendigung äußern können“, teilt Noventi den Apotheken mit.

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