Noventi kündigt den Apotheker:innen die atypische stille Gesellschaft. Zum Ende des Geschäftsjahres soll der Einlagebetrag in Höhe von 300 Euro zurückgezahlt werden. Die stillen Gesellschaften wurden ursprünglich mit der VSA geschlossen und sind in der Zwischenzeit an die Noventi HealthCare übergegangen. Die Genussscheine sind davon nicht betroffen.
„Die NoventiHealth SE, mit ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft Noventi HealthCare GmbH, hat sich im vergangenen Geschäftsjahr 2023 sehr positiv entwickelt“, so eine Sprecherin. Insgesamt wurde das Geschäftsjahr deutlich besser als geplant abgeschlossen: Statt der ursprünglich einkalkulierten 18 Millionen Euro standen unter dem Strich 11 Millionen Euro als Fehlbetrag.
Auch für das laufende Jahr zeige sich eine positive Entwicklung. Die dadurch gegebene Liquidität werde jetzt genutzt und den atypisch stillen Gesellschaftern gekündigt und der Einlagebetrag in Höhe von 300 Euro vertragsgemäß zum 31. Dezember 2024 zurückbezahlt. Eine letzte Ausschüttung bezogen auf das Geschäftsjahr 2024 soll zum gewohnten Zeitpunkt im Jahr 2025 erfolgen.
Der Grund: „Die Darlehen der atypisch stillen Gesellschafter verursachen sowohl bei den Apotheken als auch bei Noventi einen hohen bürokratischen Aufwand, der in keinem Verhältnis zum Ausschüttungsbetrag steht.“
Durch die Kündigung werden nur die Darlehen der atypisch stillen Gesellschafter aufgelöst, die sonstigen Kundenbeziehungen sind davon nicht betroffen und bleiben weiterhin unverändert bestehen, heißt es auf Nachfrage.
Gegenüber den atypischen stillen Gesellschaftern heißt es zur Begründung im Kündigungsschreiben: „Aufgrund der Entwicklung der VSA zur inzwischen veränderten Größe und Struktur der Noventi-Gesellschaften haben wir festgestellt, dass die stillen Gesellschaften nicht mehr als Beteiligung geeignet sind.“
Wie viele stille Gesellschaften insgesamt geschlossen und entsprechend gekündigt wurden, lässt Noventi unbeantwortet. „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu konkreten Kundenzahlen generell nicht äußern.“
Die stille Gesellschaften konnten nicht nur FSA-Mitglieder, sondern auch interssierte Kund:innen schließen. Jedes Jahr erhalten die Beteiligten eine Ausschüttung. Im Jahr 2022 lag der Zinssatz bei 3 Prozent. Anders sieht es bei Genussscheinen aus – die Dividende ist gewinnbezogen.
Vor rund zwei Jahren hat Noventi SE bei den Apotheker:innen, die Mitglied des FSA sind, Geld eingesammelt. Genussscheine in Höhe von bis zu 80 Millionen Euro sollten in mehreren Tranchen ausgegeben werden. Doch der Plan ging nicht auf. Die Apotheken waren zurückhaltend und in der ersten Serie konnten nur rund 2,53 Millionen Euro eingesammelt werden. Zum Start konnten mindestens 1000 Euro investiert werden. Das Prinzip der Genussscheine: Apotheker:innen sind wie Aktionäre und erhalten abhängig vom Jahresüberschuss eine Ausschüttung. Allerdings haben die Genussscheine nur eine begrenzte Laufzeit.
Doch für 2022 gab es keine Ausschüttung, denn Noventi verzeichnete einen Verlust in Höhe von 133 Millionen Euro. Auch die Rückzahlung der nicht verzinsten Genussscheine an die treuen Noventi-Kunden war zum damaligen Zeitpunkt nicht realistisch. Das Projekt wurde nicht weiter verfolgt und stattdessen bei den Apothekern noch einmal frisches Geld besorgt: Der Eigentümerverein FSA hat 20 Millionen Euro nachgeschossen.
APOTHEKE ADHOC Debatte