Auch Novartis streicht den Apotheken das Skonto. Das Zahlungsziel für Lastschriftkunden hat der Pharmakonzern hingegen erhöht. Die neue Vereinbarung gilt seit dem 1. August.
Man habe sich aufgrund der BGH-Entscheidung vom 8. Februar dazu entschieden, Skonti beim Einkauf von Apotheken für verschreibungspflichtige Arzneimittel für Direkteinkäufe zu limitieren. Die Konditionen hätten sich, wie in den AGB angegeben, zum 1. August geändert, so der Konzern.
Darin heißt es unter „Preise, Zahlung, Verzug, Aufrechnung“: „Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist nicht möglich, falls ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind. Maßgebend für die Einhaltung von Zahlungsfristen ist der Eingang der Zahlung auf unser in der Rechnung angegebenes Konto.“ Bis zum Änderungsdatum gewährte der Hersteller noch einen Nachlass von 1,5 Prozent.
Mit der Skontostreichung reiht sich Novartis in die Riege der Hersteller ein, die ihre Konditionen auf Grundlage des BGH-Urteils bereits angepasst haben, darunter Aristo, Abbvie, GSK, Heumann und zuletzt TAD. Auch der Großhandel hat bereits reagiert.
Darüber hinaus hat Novartis noch eine weitere Änderung vorgenommen: „Im Rahmen dieser Umstellung haben wir zudem für Kunden, die das Lastschriftverfahren nutzen, das Zahlungsziel von bisher durchschnittlich 12 Tagen auf 27 Tage erhöht.“
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