Novartis kann Apotheken-Verträge nicht stoppen Janina Rauers, 04.08.2011 15:17 Uhr
Rückenwind für die Impfstoffversorgung der AOK Nordost in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat gestern eine Beschwerde des Pharmakonzerns Novartis gegen eine Vereinbarung mit dem Berliner Apotheker-Verein (BAV) abgewiesen. Zuvor hatte sich der Hersteller bereits vergeblich an die Vergabekammer des Bundes gewandt.
Die AOK hat mit den Apothekern in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine Vergütung von 11 Euro für Grippeimpfstoffe ohne Adjuvanz und 14 Euro für Vakzine mit Wirkstoffverstärker vereinbart. Impfstoffe der Hersteller Stada, CSL und Baxter können bei der Firma D.S.C. Dienstleistungs-Service-Center, einem Tochterunternehmen des BAV, bestellt werden.
Novartis hatte sich bei der Vergabekammer über das Konstrukt beschwert. Der Konzern argumentierte, dass die Vereinbarungen zwischen D.S.C. und den Herstellern der Krankenkasse zuzuordnen seien. Und mit der Kasse als öffentlicher Auftragsgeber hätten die Verträge ausgeschrieben werden müssen.
Die Richter entschieden, dass der Nachprüfungsantrag von Novartis schon aus formalen Gründen unzulässig sei. Novartis habe die Beschwerde vor der Vergabekammer nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen eingereicht. Folglich seien die Verträge wirksam, die D.S.C. mit den Herstellern geschlossen hat.
Obwohl das Urteil des OLG Düsseldorf rechtskräftig ist, kann man bei der AOK noch nicht vollkommen aufatmen: Vor wenigen Wochen hat sich das Bundeskartellamt bei der Krankenkasse nach der Impfstoffversorgung in Berlin erkundigt. Grund ist eine Beschwerde, nach der es verbotene Absprachen beim Abschluss der Verträge mit dem BAV gegeben haben soll.