APOTHEKE ADHOC Umfrage

„Pille danach“: Extrahonorar für Beratung APOTHEKE ADHOC, 05.03.2015 11:02 Uhr

Berlin - 

Wenn die „Pille danach“ in zehn Tagen aus der Verschreibungspflicht entlassen wird, kommt auf die Apotheker mehr Beratungsaufwand zu. Gleichzeitig wird die Marge bei Notfallkontrazeptiva sinken. Ein Missverhältnis, finden viele. In einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC sprechen sich vier von fünf Teilnehmern für eine Beratungspauschale aus.

79 Prozent der Teilnehmer meinen, eine Beratungspauschale sei „mehr als angemessen“. Einige Apotheker haben für sich bereits entschieden, den Zusatzaufwand entweder einzupreisen oder eine zusätzliche Gebühr für die Beratung zu erheben.

Ärzte können für die Beratung zur „Pille danach“ entweder 7,29 Euro abrechnen oder 11,61 Euro, wenn zusätzlich eine Untersuchung erfolgt. Teurer wird es derzeit, wenn die betroffenen Frauen in die Klinik gehen: Dem Vernehmen nach rechnen zahlreiche Krankenhäuser Beträge von bis zu 30 Euro für die Beratung als private Leistung ab.

Mit einer eigenmächtig erhobenen Beratungspauschale begeben sich die Apotheker allerdings auf dünnes Eis. Ein Fünftel kann sich mit der Idee ohnehin nicht anfreunden: 10 Prozent meinen, die Beratung werde mit dem Preis vergütet. Weitere 10 Prozent finden eine Beratungspauschale kontraproduktiv. Sie sei ein zusätzlicher Angriffspunkt für Testkäufer.

An der Umfrage nahmen am 3. und 4. März 2015 insgesamt 315 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.

Wie trotz Rezeptfreiheit eine qualitativ hochwertige Beratung sichergestellt werden kann, wurde lange diskutiert. Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat Ende Januar Handlungsempfehlungen zur Abgabe veröffentlicht. Darin wird den Apothekern etwa geraten, das Präparat nur persönlich und nicht auf Vorrat abzugeben. Außerdem gibt es Tipps zur Beratung und zum Umgang mit minderjährigen Patienten sowie eine Checkliste.

Verpflichtend wird die Abarbeitung aber – anders als etwa in der Schweiz – vermutlich nicht. Der Bundestag hat sich bereits mit der „Pille danach“ beschäftigt und lediglich festgelegt, wie die Erstattung funktioniert und dass es ein Publikumswerbeverbot für Notfallkontrazeptiva geben soll.

Der Bundesrat wird sich am Freitag mit der eigentlichen Freigabe der Präparate beschäftigen und dazu die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) anpassen. Außerdem soll die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) dahingehend geändert werden, dass der Versand der „Pille danach“ verboten wird. Weitere Änderungsanträge hinsichtlich einer möglichen Beratungspflicht liegen bislang nicht vor.