Die neue
Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sieht auch bezüglich der vorrätig
zu haltenden Arzneimittel einige Neuerungen vor. So müssen
Apothekenleiter seit Juni auch ein Digitalis-Antitoxin vorrätig
halten oder kurzfristig beschaffen können. Da dies zu teuer wäre, wird die Versorgung über die Notfalldepots der
Kammern gewährleistet. Sinnvoll findet man die Regelung in den Geschäftsstellen nicht.
Schon logistisch haben die Kammern ihre Schwierigkeiten mit dem neuen Antitoxin: Denn in Deutschland ist das Präparat nicht mehr erhältlich. Zwar gab es vor einigen Jahren auch von Boehringer ein entsprechendes Präparat. Mittlerweile bietet allerdings nur noch das US-Pharmaunternehmen Protherics das Antitoxin unter dem Namen Digifab an. Über das Darmstädter Unternehmen Logosys kann das Präparat importiert werden. Zugelassen ist es in Deutschland allerdings nicht.
Eine Ampulle kostet bei Logosys 400 Euro netto. Genaue Angaben, wie viele Ampullen für die Behandlung eines Patienten benötigt werden, gibt es nicht. Zuvorderst geht es um Vergiftungen mit entsprechenden Medikamenten, etwa bei Kindern oder in suizidaler Absicht. Laut Fachinformation enthält jede Ampulle Digifab ausreichend Antitoxin für 0,5 Milligramm Digoxin. Patienten benötigen daher je nach eingenommener Menge 10 bis 80 Ampullen Digifab. Im Durchschnitt werden pro Patient zwölf Ampullen benötigt.
Viele Kammern finden die neue Regelung deshalb fragwürdig. Patienten, die eine Digoxin-Vergiftung hätten, müssten stationär behandelt werden, heißt es. Die Notfalldepots sind allerdings für den ambulanten Bereich vorgesehen. Zudem hätten viele Krankenhäuser für den stationären Notfall ohnehin Digifab an Lager.
In Bayern hat die Kammer daher lediglich in zwei Depots je eine Ampulle an Lager gelegt. Das sei nach aktuellem Kenntnisstand bedarfsgerecht, heißt es auf Nachfrage. Die neuen Forderungen werden auch hier eher skeptisch gesehen.
Andere Kammerbezirke halten je sechs Ampullen vorrätig. Das gilt als Menge, die für die Anfangsbehandlung ausreichend ist. In anderen Kammerbezirken werden sogar zehn bis 12 Ampullen für eine durchschnittliche vollständige Behandlung des Patienten vorrätig gehalten.
Die Kammern in Baden-Würtemberg, Bremen und im Saarland haben dagegen gar kein Digifab im zentralen Depot eingelagert. Im Saarland verweist man auf die Nähe zu Rheinland Pfalz, in Baden-Württemberg und in Bremen ist laut Kammer die Versorgung im Notfall durch den stationären Bestand sichergestellt.
In Summe wurde das Lager der Notfalldepots deutschlandweit durch die Aufnahme von Digifab um 64.000 Euro aufgestockt. Eine Summe die alle kammerpflichtigen Apotheker mittragen. Je nachdem, ob die Präparate überhaupt aufgebraucht werden, fallen gegebenenfalls alle ein bis zwei Jahre weitere Kosten an, um verfallene Produkte zu ersetzen.
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