Minusgeschäft mit der Kammer

Notfalldepot: Apotheker bleibt auf Mehrwertsteuer sitzen Sandra Piontek, 07.10.2024 15:30 Uhr

Berlin - 

Das Notfalldepot einer Apotheke gewährleistet in kritischen Situationen eine adäquate Versorung von Patient:innen. Nach § 15 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sind Inhaber:innen zur Vorratshaltung verschiedener Produkte verpflichtet. Ein Inhaber musste aufgrund eines Tierbisses kürzlich ein Arzneimittel aus dem Depot entnehmen. Mit der Nachbestellung und Abrechnung des Präparates stellte er fest: „Das ist ein Minusgeschäft im dreistelligen Bereich für die Apotheke.“