Notdienstpauschale

Steuerberater: Fiskus soll sich erklären Alexander Müller, 30.01.2014 10:03 Uhr

Wirklich umsatzsteuerfrei? Die Steuerberater wünschen sich eine Klarstellung, wie die Finanzbehörden die Notdienstpauschale bewerten. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die erste Notdienstpauschale ist ausgezahlt, im Durchschnitt hat jede Apotheke für die Monate August und September insgesamt 790 Euro aus dem Notdienstfonds erhalten. Eigentlich sind sich alle einig, dass der Betrag nicht versteuert werden muss. Weil das aber nicht explizit im Gesetz steht, haben einige Steuerberater ein mulmiges Gefühl.

In den Notdienstfonds fließen pro abgegebener Rx-Packung 16 Cent. Dieser Zuschuss zum Apothekenhonorar wird über die Rechenzentren abgerechnet und von den Krankenkassen versteuert. Aus dem Fonds erhält dann jede Apotheke die errechnete Pauschale pro Notdienst. Fraglich war im Gesetzgebungsprozess, ob auch auf die Auszahlung noch einmal die Umsatzsteuer anfällt. Damit wäre das Gesamtvolumen des Fonds von geschätzt jährlich 120 Millionen Euro auf rund 100 Millionen Euro geschrumpft.

Der Gesetzgeber geht laut der Begründung zum Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) davon aus, dass es sich bei der Notdienstpauschale um einen sogenannten echten Zuschuss handelt, der von der Umsatzsteuer befreit ist. Im Stellungnahmeverfahren hatte sich das Bundesfinanzministerium (BMF) im Gesundheitsausschuss ähnlich erklärt – vorbehaltlich der Abstimmung mit den Ländern.

Genau dieser Vorbehalt macht einigen Steuerberatern Bauchschmerzen: Eine offizielle Abstimmung der Oberfinanzdirektionen der Länder gebe es noch nicht, sagt Dr. Jens-Peter Damas von der Steuerberaterverbund ETL Advision aus Berlin. Der Fachanwalt für Steuerrecht hat beim BMF angefragt, um eine verbindliche Auskunft zu bekommen.

Dass einige Kollegen aktuell kein gutes Gefühl dabei haben, kann Damas verstehen: „Die Unterscheidung zwischen echten und unechten Zuschüssen ist in anderen Bereichen ein permanentes Kampffeld zwischen Steuerberatern und Finanzbehörden.“ Auch der Bundesfinanzhof habe die Kriterien bei der Umsatzsteuerprüfung mit verschiedenen Urteilen enger gezogen, so Damas.

Er selbst geht davon aus, dass die Notdienstpauschale kein zweites Mal besteuert wird: „Die Umsatzsteuerfreiheit ist an dieser Stelle systemgerecht, weil die Handelsstufen nicht belastet werden sollen.“ Doch erst nach der Abstimmung des BMF mit den Finanzbehörden der Länder hätten die Steuerberater und Apotheker absolute Sicherheit.

Bei ETL Advision sind nach Angaben von Damas 130 Kanzleien zusammengeschlossen. 20 davon betreuen zusammen rund 700 Apotheker. Zu den Mandanten zählen außerdem Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten und Pflegedienste.