In der Winterzeit ist traditionell mehr los in Apotheken. Entsprechend gut gefüllt war der Notdienstfonds für das letzte Quartal 2013. Für jeden geleisteten Notdienst haben die Apotheker 252,75 Euro erhalten – aber nicht alle. Wegen Zuordnungsproblemen beim Nacht- und Notdienstfonds (NNF) konnte die Pauschale an rund 200 Apotheken nicht wie vorgesehen über die Rechenzentren ausgezahlt werden. Jetzt sollen die Apotheker ihre Kontoverbindung für eine Direktüberweisung melden.
NNF-Chef Rainer Gurski hat die betroffenen Apotheken schriftlich informiert, dass sie beim aktuellen Zahlungslauf keinem Rechenzentrum zugeordnet werden konnten. Eine Auszahlung der Pauschalen für die Monate Oktober, November und Dezember war daher bislang nicht möglich.
Das IT-Problem lag Gurski zufolge aber weder beim Fonds noch bei den Rechenzentren. Es haperte offenbar einfach an der Kommunikation zwischen Apotheke und Notdienstfonds.
Die meisten Apotheker haben für die Abwicklung der Notdienstpauschale ihr Rechenzentrum beauftragt. Lediglich rund 700 Apotheken rechnen direkt mit dem NNF ab. Darunter befinden sich laut Gurski auch einige, die ihrem Rechenzentrum zunächst eine Genehmigung erteilt, diese aber später wieder zurückgerufen hatten.
Wenn dieser Wechsel dem NNF nicht mitgeteilt wurde, kam das Geld für das letzte Quartal vom Rechenzentrum zurück. Gurski bittet die Apotheken daher jetzt um eine Kontoverbindung für eine einmalige direkte Auszahlung. Bis zum 15. April sollen die Apotheker das Antwortdokument ausfüllen und an den Fonds schicken.
Auch wenn insgesamt nur 198 Apotheken betroffen seien, bedauert Gurski die Komplikationen bei der Auszahlung. Für ihn und das Team beim NNF wäre es einfacher, wenn alle Apotheken über ein Rechenzentrum abrechnen würden. Im Rahmen der nächsten Auszahlung für das erste Quartal 2014 will Gurski darauf noch einmal hinweisen.
Demnächst steht die Auszahlung der Notdienstpauschale für das erste Quartal 2014 an: Zunächst werden Mitte Mai die sogenannten Verpflichtungsbescheide verschickt. Darin ist aufgeführt, welchen Betrag die Apotheke an den Fonds abführen muss. Pro Rx-Packung sind dies 16 Cent. Bei GKV-Rezepten erfolgt die Überweisung automatisch über die Rechenzentren. Für Selbstzahler müssen die Apotheker eine Selbsterklärung abgeben, die aber ebenfalls über das Rechenzentrum abgerechnet werden kann.
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