Kommentar

Notdienstgebühr muss bleiben Alexander Müller, 20.09.2012 13:07 Uhr

Berlin - 

Mit einer Notdienstpauschale will Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die Landapotheken stärken. Auch wenn nur wenige Patienten kommen, sollen die Pharmazeuten so für ihre Dienstbereitschaft entschädigt werden. Die Details stehen zwar noch nicht fest, doch die Notdienstgebühr von 2,50 Euro könnte wegfallen. Für die Apotheken wäre das trotz finanzieller Zugewinne ein schlechter Tausch.

 

120 Millionen Euro will die Regierung nach aktuellem Stand für die Notdienstpauschale ausgeben. Pro Dienst könnte es demnach rund 200 Euro geben. Ob das eine angemessene Bezahlung für eine 24-Stunden-Schicht eines Akademikers ist, ist die eine Frage. Die andere ist, welche Anreize ein solches System setzen würde.

Wenn die heutige Gebühr entfällt, werden die Patienten nicht mehr an den Kosten beteiligt. Der Anteil an Kunden, die den Begriff Notdienst weitläufig auslegen, könnte sich damit merklich erhöhen.

Die heutige Gebühr ist nicht so hoch, dass sie jemanden davon abhalten würde, eine Apotheke aufzusuchen, wenn er es wirklich muss. Und eine überflüssige Inanspruchnahme der Dienstbereitschaft gibt es schon heute. Dass die entstehenden Kosten über eine Pauschale komplett von der Solidargemeinschaft übernommen werden, ist nicht einzusehen.

Eine Kombination aus beiden Elementen wäre daher das Beste. Die Landapotheke würde ihren Dienst nicht komplett umsonst machen, die Großstadtapotheke erhält eine Entschädigung, wenn sie sonntags von Kunden überrannt wird. Welche Regelung auch immer die Regierung treffen wird: Der Notdienst wird für die Apotheken ein Zuschussgeschäft bleiben und damit ein Beitrag zum Gemeinwohl.