Notdienstfonds

Notdienst-Code für Apotheken

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Berlin -

Der Notdienstfonds nimmt weiter Gestalt an: Am Wochenende – und damit doch noch pünktlich – erhielten die Apotheken die ersten Sonderdrucke zur Abrechnung der Selbstzahler. Außerdem wurde die Fonds-Ident-Nummer vergeben – ein 7-stelliger Code für die Kommunikation mit Apothekerkammern und Rechenzentren.

Jede Apotheke soll über die zentral vergebene Nummer für den Fonds eindeutig identifizierbar sein, heißt es in einem Schreiben des Nacht- und Notdienstfonds an die Apotheken. Gleichzeitig werde das Datenschutzniveau erhöht, „da auf die Übermittlung von sogenannten 'Echtdaten' im Rahmen der notwendigen Meldeprozesse zwischen den Landesapothekerkammern, Rechenzentren und dem Nacht- und Notdienstfonds verzichtet werden kann.“

Pro abgegebener Rx-Packung fließen 16 Cent in den Notdienstfonds. Bei GKV-Rezepten geschieht dies automatisch über die Rechenzentren. Für Selbstzahler müssen die Apotheker die Anzahl der Packungen selbst melden. Dazu hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) einen „Sonderbeleg Selbsterklärung“ entwickelt.

Das Formular wird wie ein normales Rezept bedruckt und kann monatlich an das Rechenzentrum geschickt werden. Stichtag ist jeweils der erste Werktag eines Monats. Für die August-Abrechnung kamen die Notdienst-Rezepte also gerade noch rechtzeitig. Die Apotheker können den Sonderbeleg auch direkt an den Notdienstfonds schicken, Stichtag ist dann jeweils der 20. des auf das Quartal folgenden Monats.

Die Auszahlung der Notdienstpauschale erfolgt quartalsweise. Da der Fonds im August gestartet ist, betrifft die erste Abrechnung einen verkürzten Zeitraum von zwei Monaten. Die Pauschale für die geleisteten Notdienste wird im Oktober oder November ausgezahlt. Ihre Höhe berechnet sich aus dem Gesamtvolumen des Fonds (abgegebene Rx-Packungen) geteilt durch die Anzahl der insgesamt geleisteten Notdienste.

Die Dienste werden von den Apothekerkammern an den Notdienstfonds gemeldet. Dabei kommt wiederum die Fonds-Ident-Nummer zum Einsatz.

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