8000 Euro für die Kammer Alexander Müller, 28.11.2013 15:33 Uhr
Die Apotheken erhalten noch vor Weihnachten ihre erste Notdienstpauschale. Die genaue Höhe der Sondervergütung ist noch nicht bekannt. Offen ist auch, welche Landesapothekerkammern (LAK) sich ihren Aufwand entschädigen lassen. Bis zu 8000 Euro darf jede Kammer für den eigenen Programmieraufwand aus dem Notdienstfonds ziehen. Einige haben aber bereits angekündigt, die Leistung selbst zu stemmen, damit möglichst viel Geld für die Apotheken im Fonds bleibt.
Mit dem Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) wurde nicht nur die Berechnung der Pauschale exakt geregelt, sondern auch die Ansprüche der Beteiligten. Naturgemäß wird der Betrieb des Fonds selbst aus den Einnahmen finanziert, doch auch die Rechenzentren sollen entschädigt werden. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat mit ihnen einen Betrag von unter einem Euro vereinbart, den die Unternehmen pro Apotheke und Monat erhalten.
Keine Erwähnung finden dagegen die Kammern, obwohl diese die geleisteten Notdienste an den Fonds melden müssen. Um eine einheitliche Datenbasis zu erstellen, hatte der Fonds Vorgaben für diese Datenlieferungen gemacht. Je nach bisheriger Verwaltung der Notdienste mussten die Kammern dazu erst eine Datenbank programmieren.
Aus ihren Reihen war daher der Ruf nach einer Entschädigung laut geworden. Anfang November wurde die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) über den Fortschritt beim Notdienstfonds informiert. Bei dieser Gelegenheit wurde den Kammervertretern mitgeteilt, dass sie für ihren Programmieraufwand bis zu 8000 Euro geltend machen können.
Während einige Kammern noch überlegen, ob sie den Betrag abrufen werden, haben sich andere schon dagegen entschieden: Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe etwa wird auf Forderungen verzichten: Die Verwaltungskosten des Fonds sollten so gering wie möglich gehalten werden, damit die Pauschale so hoch wie möglich ausfallen könne, sagte Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening. Die Kammer hat gegenüber anderen den Vorteil, dass die Datenbanken im Zuge der Umstellung des Notdienstsystems ohnehin überarbeitet wurden.
Auch Mecklenburg-Vorpommern will den Aufwand selbst schultern. Man habe keinen externen Dienstleister brauftragt, sondern alles selbst programmiert, sagte Geschäftsführer Dr. Bernd Stahlhacke. „Es freut uns, wenn wir den Fonds nicht zusätzlich belasten müssen“, so Stahlhacke.
In Niedersachsen ist die Kammer anderer Auffassung: Den entstandenen Aufwand werde man sich ausgleichen lassen, sagte Kammerpräsidentin Magdalene Linz. Allerdings lägen die tatsächlichen Kosten unterhalb von 8000 Euro, weshalb nicht der volle Betrag abgerufen werde. Andere Kammerbezirke wie etwa Nordrhein wollen den weiteren Dialog mit dem Notdienstfonds abwarten. Im Januar setzt man sich wieder zusammen.