Honorar für 74.000 Notdienste Alexander Müller, 15.11.2013 12:16 Uhr
Die Auszahlung der ersten Notdienstpauschale rückt näher. Beim Notdienstfonds laufen derzeit die Informationen von den Apotheken, Rechenzentren und Apothekerkammern zusammen. Mitte Dezember werden die Apotheken über die Höhe der Pauschale informiert. Mindestens 220 Euro pro Volldienst sollen es auf jeden Fall sein.
Eine Zahl steht schon fest: In den ersten beiden für den Fonds relevante Monaten haben die Apotheken durchschnittlich jeden Tag 1228 Notdienste geleistet – pro Monat rund 37.000 bundesweit. Darüber wurde die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) unter der Woche informiert. Der Wert entspricht ziemlich genau der Schätzung, die der Entwicklung des Fonds zugrunde lag.
Die Anzahl der Notdienste ist mit entscheidend für die Höhe der Pauschale. In den Fonds fließen zunächst 16 Cent für jede abgegebene Rx-Packung. Für die GKV-Rezepte führen die Rechenzentren den Betrag automatisch ab. Für privat Versicherte müssen die Apotheken eine Selbsterklärung abgeben. Die Anzahl der Rx-Packungen wird monatlich von der Software ausgewiesen und kann auf ein eigens dafür entwickeltes Rezept gedruckt werden. Die Abrechnung läuft dann ebenfalls über das Rechenzentrum.
Wegen enger Fristen hatte es beim ersten Mal etwas gehakt. Das Problem: Der Sonderbeleg kann erst am ersten Werktag des Folgemonats bedruckt werden. Manchmal wartet an diesem Tag der Fahrer des Rechenzentrums aber schon vor der Tür, um die Rezepte abzuholen.
Die Verantwortlichen beim Deutschen Apothekerverband (DAV) denken deshalb darüber nach, die Abgabefrist für die Selbsterklärung zu verschieben. Nach jetzigem Stand müssen die Sonderbelege spätestens zum 20. des Folgemonats beim Notdienstfonds sein. Wenn hier ein paar Tage draufgelegt würden, könnten die Apotheken bequem die zweite Abholung Mitte des Monats nutzen, so die Überlegung.
Der Notdienstfonds wird für das erste verkürzte Quartal – die Monate August und September – noch befüllt. Die Rechenzentren haben ihre Beträge schon überwiesen. Im nächsten Schritt erhalten die Apotheken ihren sogenannten Verpflichtungsbescheid. Darin ist mit Zahlungsfrist aufgeführt, welche Beträge die Apotheke für die Selbstzahler an den Notdienstfonds abführen muss. Die Bescheide sollen Ende nächster Woche rausgehen. Die Zahlung läuft zwangsläufig über die Rechenzentren.
Anfang Dezember soll dann der konkrete Auszahlbetrag feststehen. Mitte des Monats gehen die entsprechenden Bescheide raus. Die erste Notdienstpauschale haben die Apotheker unter dem Weihnachtsbaum liegen.