Neuregelung in Bayern ab 2025

Notdienst: Noch ein Jahr Zähne zusammenbeißen

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Berlin -

Die Einteilung der Notdienste ist nicht immer einfach und nicht immer kommen Kammern und Inhaber:innen hier auf einen gemeinsamen Nenner. Um das Ganze in Zeiten des Apothekensterbens für alle gerechter zu gestalten, hat sich auch Bayern im vergangenen Herbst dazu entschieden, die Sache neu zu regeln. Statt der bisherigen Einteilung in etwa 160 Notdienstkreise wird es künftig eine bessere Verteilung geben, die auf Geodaten basiert und auch über die Landesgrenzen hinweg Notdienste verknüpft. Doch bis dahin heißt es noch knapp ein Jahr die Zähne zusammenbeißen.

Dass die bisherige Regelung einerseits nicht allen passt und andererseits in Teilen ungerecht ist, zeigt sich auch an einem Rechtsstreit, den ein Apotheker stellvertretend für seinen Notdienstkreis mit der Bayerischen Apothekerkammer (BLAK) führt. Noch im vergangenen Jahr reichte er Klage gegen die bestehende Regel ein, die ihm nahe Ingolstadt ganze 62 Notdienste im Jahr beschert.

Eitensheim liegt mit etwas mehr als 3000 Einwohnern knapp zwölf Kilometer von der Innenstadt entfernt, die Apotheke vor Ort zählt trotzdem zum Notdienstkreis Ingolstadt und nicht zum benachbarten ländlichen Kreis. Hier hätte die 2022 von Matthias Meinhardt eröffnete Löwen-Apotheke die wenigen Kolleg:innen deutlich besser entlasten können als nun über den Kreis Ingolstadt, wo es eine Vielzahl von Apotheken gibt. So sieht es zumindest Martin Regensburger von der Gabrieli Apotheke in Eichstätt.

6 zu 42 Apotheken

Und so reichte er im Frühjahr 2023 Klage gegen die BLAK ein. Sechs Apotheken gibt es Regensburger zufolge in seinem Notdienstkreis. Sie alle hätten sich im vergangenen Jahr zusammengetan, in der Hoffnung, zumindest den 13 Kilometer entfernten Kollegen zur Entlastung zu gewinnen. „Ich mache hier 62 Notdienste im Jahr. Ingolstadt hat 42 Apotheken und zwei haben immer gleichzeitig Notdienst“, berichtet Regensburger.

Dass das von den ländlichen Inhaber:innen als unausgewogen empfunden wird, ist nachvollziehbar, zumal Meinhardts Löwen-Apotheke auch dem Landkreis Eichstätt angehört. „Deshalb haben die Kollegen und ich entschieden, dass wir da klagen.“ Inzwischen haben sie sich mit der BLAK geeinigt, dass die Klage zurückgezogen wird, da eine Änderung nun in Aussicht steht. Wenn es nach dem neuen Modell etwa 30 Notdienste im Jahr werden, wäre Regensburger froh. Und jetzt heißt es: „Irgendwie durchbeißen. Ich bin dadurch bis zu 60 Stunden am Stück in der Apotheke.“ In den vergangenen Jahren war die Notdienstregelung irgendwie zu tragen, doch der Personalmangel verschlimmert die Situation zusehends.

Überholte Notdienstkreis-Regelung

Meinhardt dagegen ist verständlicherweise recht froh darüber, mit seiner Löwen-Apotheke zum Notdienstkreis Ingolstadt zu gehören, genauso wie es auch schon bei der früheren Apotheke im Ort der Fall war. „Wir würden für die Eichstätter Kollegen auch nur eine geringe Erleichterung bringen“, sagt er. „Da müssten mehrere Apotheken den Kreis wechseln, wenn man das gerechter gestalten wollte.“ Notdienstkreise orientierten sich nun mal nicht an Landkreisen. Das wäre in der Gegend zudem schwierig, da der Landkreis Eichstätt eine recht große Ausdehnung habe.

Das war auch das Argument der BLAK, die Eitensheimer Apotheke Ingolstadt zuzuordnen: Sie wäre zu weit von den anderen Apotheken im Eichstätter Notdienstkreis, wie zum Beispiel der in Titting mit mehr als 27 Kilometern, entfernt. In Bayern sollte die Distanz zur nächsten Notdienstapotheke möglichst maximal 15 Kilometer betragen – Luftlinie. In der Praxis können sich so durchaus auch mal längere Wege ergeben.

Etwas gerechter soll es dann ab Januar 2025 zugehen, auch wenn das für manche Inhaber:innen Mehrarbeit bedeutet: „Nicht alle werden bessere Notdienstvoraussetzungen vorfinden. Es wird sicher Gewinner und Verlierer des neuen Systems geben“, so BLAK-Geschäftsführer Volker Schmitt. Trotzdem war die Aussicht auf die Neuregelung Grund genug, dass sich bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München beide Seiten einig wurden, das Verfahren abzublasen.

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