In Nordrhein haben sich Apotheker und Ärzte auf eine Notfall-Liste für Palliativpatienten geeinigt. Die Liste umfasst 17 Produkte, die üblicherweise in palliativmedizinischen Krisen verordnet werden und die die 2400 Apotheken künftig vorrätig halten sollen. Die Auswahl der Arzneimittel soll Ärzten und Apothekern gleichermaßen zur Orientierung dienen und somit die Versorgung verbessern.
Die Liste sei von einem Expertengremium aus Apothekern und Ärzten erarbeitet worden und stelle eine „bedarfs- und versorgungsorientierte Auswahl“ dar, wie Dr. Stefan Derix, Geschäftsführer der Apothekerkammer, erklärt. Bei der Erstellung habe man darauf geachtet, dass die Produkte in der Apotheke und im Verordnungsverhalten üblich seien. Eine Sonderbevorratung ist laut Derix in den meisten Apotheken nicht nötig.
Die Liste umfasst Produkte, die zugleich die Bevorratungspflicht nach der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) erfüllen: Morphin und Fentanyl in verschiedenen Darreichungsformen, Adrenalin sowie Injektions- und Infusionszubehör.
Für ergänzende Bevorratung für die Palliativversorgung empfiehlt die Apothekerkammer Lorazepam, Diazepam, Midazolam, Dimenhydrinat und Haloperidol in verschiedenen Darreichungsformen, Dexamethason, Butylscopolamin und NaCL 0,9%.
Die Apothekerkammer empfiehlt den 2400 Apotheken in Nordrhein, diese Produkte künftig im Lager zu haben – eine Pflicht gibt es allerdings nicht. „Wir hoffen und gehen aber davon aus, dass die Apotheken die Produkte vorrätig halten werden“, sagt Derix.
Die Liste richte sich allerdings nicht nur an die Apotheker, sondern auch an die Ärzte, betont Derix: Die sollen sich bei der Verschreibung an der Liste orientieren.
Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, wirbt deshalb ebenfalls für die Medikamentenauswahl: „Mit der Verordnung eines Arzneimittels aus dieser Liste tragen Palliativärzte und Hausärzte dazu bei, dass ihre Patienten künftig jederzeit verlässlicher als bisher die Medikamente erhalten, die sie zur Bekämpfung von Symptomen wie Schmerzen, Ängsten, Übelkeit oder Schwindel brauchen.“
Ähnliche Listen gibt es bereits in den Kammerbezirken Westfalen-Lippe und Hessen. Die im September in Westfalen-Lippe eingeführte Liste umfasst sieben Wirkstoffe, die im vergangenen Juli in Hessen erstellte Auswahl sogar elf Präparate. Damit ist die nun in Nordrhein gültige Liste die bislang umfangreichste Produktauswahl.
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