Die Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel soll abgeschafft werden. Zwar ist dies gesetzlich verankert, doch bis es so weit ist, heißt es warten. DAV und GKV-Spitzenverband müssen nämlich erst festlegen, welche Hilfsmittel als apothekenüblich eingestuft werden. Dazu sind Verhandlungen nötig. Doch die wurden noch nicht aufgenommen.
Die Einschränkung des Präqualifizierungsverfahrens gehört zu den zehn Forderungen der Abda, die am 14. Juni beim Apotheken-Protesttag auf die Straße getragen wurden. Apotheken müssen von der Notwendigkeit der Durchführung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich ausgenommen werden, wenn die Qualität ihrer Leistungserbringung bereits durch andere regulatorische Maßnahmen sichergestellt ist, lautet die Forderung. Die Forderung wurde zwar im Lieferengpass-Gesetz (ALBVVG) umgesetzt, doch noch ist Geduld gefragt.
GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) sollen vereinbaren, für welche Hilfsmittel die Präqualifizierung konkret entfällt. „Einigen sich die Vertragspartner nicht, entscheidet die Schiedsstelle.“ Es könnte also noch dauern, bis die Präqualifizierung tatsächlich gestrichen wird: Sechs Monate nach Inkrafttreten des ALBVVG sind für die Verhandlungen vorgesehen, die Schiedsstelle müsste neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes entscheiden. Somit könnte das Bürokratiemonster erst Ende April 2024 vom Tisch sein.
Ein Problem, denn bei einigen Apotheken läuft die Präqualifizierung in Kürze aus oder ist bereits aufzufrischen. Da stellt sich die Frage, ob sich der Aufwand und die Investition überhaupt noch lohnen, schließlich fallen für eine Re-Präqualifizierung bei der Agentur für Präqualifizierung 199 Euro (netto) an und das Thema Präqualifizierung könnte schon bald vom Tisch sein. Könnte. Denn noch sitzen die DAV und GKV nicht an einem Verhandlungstisch.
„Der Deutsche Apothekerverband behandelt das Thema mit hoher Priorität und wird sehr kurzfristig in engen Austausch mit der Kassenseite treten“, teilt ein DAV-Sprecher mit.
Auch die neue Produktgruppe 30 könnte in den Apotheken für Chaos sorgen. Noch ist nicht klar, wann die Apotheken sich präqualifizieren können. Hinzu kommen generelle offene Fragen zum Thema. Welche Hilfsmittel sind aus Sicht von DAV und GKV apothekenüblich? Werden sich die Parteien einigen oder muss die Schiedsstelle angerufen werden? Diese bleiben vorerst unbeantwortet.
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