Großhandelsabschlag

Noch ein Inkasso für Apotheken

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Weil ihre Vergütung erst im Jahr 2012 umgestellt wird, sollen die Großhändler im kommenden Jahr über einen Abschlag in Höhe von 0,85 Prozent auf den Herstellerabgabepreis aller rezeptpflichtigen und erstattungsfähigen Arzneimittel leisten. In Berlin rechnet man mit einem Einsparbeitrag von rund 170 Millionen Euro. Das Inkasso sollen - analog zum Herstellerrabatt - die Apotheken übernehmen. Wie das Einzugsverfahren funktionieren soll, ist allerdings offen.

Den Plänen zufolge erhalten die Kassen den Abschlag von den Apotheken, die diesen ihrerseits beim Großhandel einfordern können. Ein direkter Rabatt beim Einkauf wäre zwar sicherlich die einfachste Lösung. Da aber nicht jedes Arzneimittel am Ende aber auch über den Handverkaufstisch geht, ist ein Meldeverfahren mit Rückerstattung unausweichlich. Denn Anspruch auf den Abschlag haben die Kassen nur für tatsächlich abgegebene und abgerechnete Arzneimittel.

Wie die Rechenzentren den Rabatt allerdings von den Großhändlern wieder einziehen sollen, muss noch geklärt werden. Anders als beim Herstellerrabatt, der aus der aufgedruckten PZN eindeutig zuzuweisen ist, gibt es auf dem Rezept keine Angabe darüber, bei welchem Großhändler das abgegebene Arzneimittel bestellt wurde.


Aus Gründen der Gleichbehandlung sollen bei Direktbestellungen auch die Hersteller den Großhandelsabschlag leisten, was das Nachweisverfahren für die Abrechnung zusätzlich erschweren dürfte. Außerdem müsste die Apotheke gegenüber ihrem Lieferanten im Zweifelsfall nachweisen, dass das Präparat tatsächlich auf Kassenrezept und nicht an einen Privatversicherten abgegeben wurde.

In der Branche fürchtet man einen enormen bürokratischen Aufwand und ein „Riesendurcheinander“. Immerhin können die Gesundheitsexperten der schwarz-gelben Koalition auf eine Blaupause zurückgreifen: 2003 hatten SPD und Grüne mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz schon einmal einen Großhandelsabschlag über die Apotheken eintreiben lassen.

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