Buchung mit Bezahlfunktion

No-Q: Etikett statt Zettelwirtschaft

, Uhr
Berlin -

Durch die neue Testverordnung (TestV) kommt es seit 30. Juni zu neuen Herausforderungen in Apotheken und Teststellen. Der Eigenanteil muss kassiert, die Selbsterklärung dokumentiert werden. No-Q hat seine Terminbuchungssoftware um entsprechende Features erweitert.

Die Terminbuchungssoftware von No-Q kommt in rund 2600 Apotheken und Testzentren zum Einsatz; in Nordrhein-Westfalen arbeitet gar jede zweite Apotheke, die Bürgertests anbietet, mit dem System. Um den Ablauf nach neuer TestV möglichst reibungslos zu organisieren, hat das Unternehmen neue Features eingeführt.

Testgrund bei Terminbuchung

Menschen, die sich wegen der Teilnahme an einer Veranstaltung in Innenräumen, dem Besuch eines Risikopatienten oder einer roten Corona-Warn-App testen lassen wollen, müssen eine Eigenbeteiligung von 3 Euro leisten. Dagegen haben Personengruppen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, die sich freitesten lassen möchten oder die Angehörige in Pflege- und Krankeneinrichtungen besuchen wollen, weiter Anspruch auf kostenlose Tests.

Bei der Terminbuchung über No-Q muss jetzt der Anlass angegeben werden, sodass die Daten in Apotheke oder Teststelle schon vorab bekannt sind und vor Ort nur kurz abgeglichen werden müssen. Die Personalausweisnummer, die in einigen Bundesländern mittlerweile gefordert wird, wird dabei erst vor Ort kontrolliert.

Online-Bezahlfunktion

Schon bei der Buchung können die entstehenden Kosten auch direkt beglichen werden. Je nach Einstellung ist die Bezahlung per EC-Karte, Paypal oder auch per Lastschrift möglich. Dadurch lässt sich nicht nur die Zahl der Ausfälle minimieren, sondern auch der Aufwand vor Ort minimieren: Viele Apotheken bieten die Bürgertestung außerhalb ihrer Betriebsräume an. Hier fehlt dann oft ein Kassensystem. Den Kunden umständlich in die Apotheke zu schicken, um den Eigenanteil am Test zu bezahlen, entfällt durch die neue Möglichkeit.

Ausstellung Wertgutscheine

Dank einer neuen Gutscheinfunktion ist es möglich, gleich mehrere Tests auf einmal zu kaufen. Gebucht werden können zum Beispiel 10er-Karten. Der Betrag pro Test wird dann abgezogen, bis das Guthaben aufgebraucht ist. Die „Gutscheine“ können mit handelsüblichem Drucker auf Etikettenpapier ausgedruckt werden. Für Firmen, die ihre Mitarbeiter:innen testen lassen möchten, ist dies ebenfalls interessant.

Papiersparende Dokumenation

Laut TestV sind die Betreiber verpflichtet, alle geforderten Nachweise bis Ende 2024 aufzubewahren. No-Q ermöglicht eine papiersparende Variante: Alle Angaben werden – je nach Möglichkeit bereits bei der Buchung oder vor Ort – elektronisch erfasst und archiviert; ausgedruckt wird nur ein „Label“ mit den wichtigsten Angaben. Durch seine Unterschrift bestätigt der Kunde die gespeicherten Informationen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Strategien für einen höheren Rohertrag
Preisberechnung: Was bleibt für Apotheken übrig?
Neuer Partner für Firmengründer
CGM: CVC legt Angebot vor
Mehr aus Ressort
Mit 71 weiter in der Apotheke
„Mein Leben mit der Insolvenz“

APOTHEKE ADHOC Debatte