NNF will Bescheid per E-Mail verschicken Patrick Hollstein, 28.12.2023 13:55 Uhr
Der Nacht-und Notdienstfonds (NNF) will ab dem kommenden Jahr schrittweise auf einen Versand seiner Bescheide per E-Mail umstellen. Allerdings wird gleichzeitig vor Spam- und Phishing-Mails gewarnt.
Man wolle nachhaltiger werden, heißt es vom NNF. Ein weiterer Vorteil: Unabhängig von Postlaufzeiten erhielten die Apotheken schnell und direkt ihre jeweiligen Bescheide. Wer der Umstellung zustimmt, erhält grundsätzlich keinen postalischen Bescheid mehr. Ein Widerruf der Erlaubnis ist allerdings möglich.
Gleichzeitig warnt der NNF vor Risiken: Der Versand per E-Mail über das Internet sei kein sicherer und verschlüsselter Kommunikationsweg, die Bescheide könnten somit „während des Versands unberechtigten Dritten zur Kenntnis gelangen und durch diese geändert werden“. Daher rät der NNF: „Zum Ausschluss von Fälschungen sollten eingehende E-Mails daher auf Authentizität und Integrität geprüft werden.“
Um die neue Möglichkeit zu nutzen, müssen Apotheken ihre Zustimmung erteilen. Für jede Haupt- und Filialapotheke werden derzeit eigene Freischaltcodes undverschickt. „Bitte überlegen Sie sich bereits vorab, an welche E-Mail-Adresse die Bescheide des NNF versandt werden sollen. Es ist wichtig, dass Sie als Apothekeninhaber:in Zugriff auf die E-Mail-Adresse haben, regelmäßig den Posteingang prüfen und unbefugten Dritten keinen Zugang gewähren.“