Wegen Versorgungsmangel

Nirsevimab: Teilmengenabgabe erlaubt Nadine Tröbitscher, 02.01.2025 13:36 Uhr

GKV und DAV haben sich darauf verständigt, dass solange der Versorgungsmangel besteht, Apotheken anstelle der N1, eine Teilmenge anderer Packungsgrößen derselben Stärke abgeben dürfen. Foto: Paul-Ehrlich-Institut
Berlin - 

Für Nirsevimab-haltige Arzneimittel wurde im September ein Versorgungsmangel bekanntgegeben. Die Präparate sind nicht in allen Stärken und Packungsgrößen in vollem Umfang lieferbar. Daher wurde eine Sonderreglung vereinbart: Apotheken dürfen Teilmengen abgeben, denn Beyfortus (Nirsevimab, Sanofi) wird in Packungen zu fünf Stück ausgeliefert.