Kühne: Rahmenvertrag statt Gesetz APOTHEKE ADHOC, 02.10.2014 11:35 Uhr
Nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den Ländern werben die Apotheker bei der Politik für die Abschaffung von Nullretaxationen. Über die hohe Zahl der Regressverfahren wegen Formfehlern sprachen am Dienstag Niedersachsens Kammerpräsidentin Magdalene Linz und der CDU-Politiker Dr. Roy Kühne. „Bei Formfehlern auf Rezepten muss die Nullretaxation ganz unterbleiben“, forderte der Bundestagsabgeordnete, der Mitglied im Gesundheitsausschuss und außerdem Vorsitzender des Landesfachausschusses Gesundheit der CDU ist. Allerdings sieht er zunächst die Selbstverwaltung in der Pflicht.
Linz und Kühne waren sich einig, dass die Apotheker nicht für Formfehler haftbar gemacht werden können, die sie nicht selbst verschuldet haben. Die Apotheker hätten die Patienten in diesen Fällen mit pharmazeutisch notwendigen und medizinisch wichtigen Arznei- und Hilfsmitteln versorgt. Diese Leistungen müssen auch vergütet werden, so Kühne beim Besuch der Delfin-Apotheke in Hannover.
Er forderte eine eindeutige vertragliche Regelung, damit die Leistungen der Apotheker durch die Nullretax nicht geschmälert werden: „Die Apotheker versorgen die Patienten Tag und Nacht mit Arzneimitteln und Hilfsmitteln, die vom Arzt auf Rezept verordnet werden. Nullretaxationen bei Formfehlern sind ein unnötiger bürokratischer Aufwand. Damit nehmen wir gerade dem Berufsnachwuchs die Motivation, seinen Beruf selbstständig auszuüben.“
Kühne, der selbst ein Rehazentrum leitet, findet, dass sich GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband bei den Verhandlungen zum Rahmenvertrag schnellstmöglich selbst auf eine Regelung einigen sollen. „Dabei müssen die Apotheker sicher sein können, dass Rezepte, die sie richtig beliefert haben, auch anstandslos bezahlt werden“, sagte der Politiker. „Wenn das nicht geht, muss der Gesetzgeber eingreifen.“
DAV-Chef Fritz Becker hatte Nullretaxationen aufgrund von Formfehlern zuletzt als „moderne Strandräuberei“ bezeichnet. Der DAV hat besonders gravierende Fälle gesammelt und an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geschickt. Dort war man zuletzt der Meinung, dass zumindest bei Nichterfüllung der Rabattverträge die Komplettkürzung gerechtfertigt sei.
Auch das Bundessozialgericht und das Bundesverfassungsgericht hatten die disziplinarische Komponente herausgestellt und Nullretaxationen stattgegeben: Es liege auf der Hand, dass der Ausschluss jeglicher Vergütung wegen der weitergehenden Nachteile für die Apotheken stärkere Wirkungen für die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots zeige, hieß es etwa aus Karlsruhe.
Allerdings hatten nach den Einlassungen mehrerer Politiker zuletzt verschiedene AOKen signalisiert, einer entsprechenden Regelung im Rahmenvertrag aufgeschlossen gegenüber zu stehen. Becker traut dem Frieden nicht und macht sich weiter für eine gesetzliche Regelung stark. Beim Deutschen Apothekertag (DAT) wurde eine entsprechende Forderung einstimmig angenommen.