Enteigneter Apotheker: Bruchlandung mit Quetschungen Lothar Klein und Silvia Meixner, 21.07.2017 10:09 Uhr
Zu Jahresbeginn musste Werner Lukassowitz zusehen, wie seine vier Apotheken versiegelt wurden. Wegen angeblicher Unzuverlässigkeit hatte der zuständige Amtsapotheker des Hochsauerlandkreises die Zwangsschließung angeordnet. Dagegen ging der Pharmazeut rechtlich vor – und erzielte einen Teilerfolg: Lukassowitz durfte die Settmecke-Apotheke in Sundern weiterführen. Jetzt ist er aus dem Gröbsten heraus und schreibt wieder schwarze Zahlen: „Die Bruchlandung habe ich mit ein paar Quetschungen überlebt“.
Auch wenn noch nicht alle Vorgänge abgeschlossen sind, hat Lukassowitz seinen Frieden gemacht. Von den ehemals vier Apotheken ist ihm die Settmecke-Apotheke geblieben. Die Westtor-Apotheke in Geseke hat seine Frau im Mai übernommen. Sie führt jetzt vier Apotheken. Das Schicksal der Katharinen-Apotheke in Finnentrop ist noch nicht entscheiden. Sie ist geschlossen, aber Lukassowitz ist noch der Mieter. Inzwischen gibt es einen Interessenten für die Übernahme. Und seine Hubertus-Apotheke ist bei seiner früheren Filialleiterin gelandet.
In seiner Settmecke-Apotheke arbeitet Lukassowitz jetzt als „Einmann-Apotheker“. Eine Teilzeit-PTA hilft ihm hin und wieder aus, wenn es ganz dick kommt und er Rezepturen anfertigen muss. „Die wohnt hier in der Nähe“, so der Apotheker. Einen approbierten Kollegen kann und will er sich derzeit nicht leisten.
Eigentlich hätte Lukassowitz lieber eine andere Apotheke behalten, doch wegen der Nähe zum Wohnort einigte man sich beim Vergleich vor Gericht auf den jetzigen Standort. Die Settmecke-Apotheke war nicht seine umsatzstärkste Apotheke. Aber inzwischen hat sich das Geschäft wieder entwickelt und gefestigt. „Es reicht jetzt. Seit Juni schreibe ich wieder schwarze Zahlen.“ Er habe sein Auskommen, so Lukassowitz. Altersbedingt habe er seine anderen Apotheken sowieso nach und nach abgeben wollen. Jetzt sei es halt schneller so gekommen.
Doch noch sind nicht alle Wunden verheilt. Seine ehemalige Hubertus-Apotheke, nur 500 Meter entfernt, hat Jennifer Stock übernommen, seine frühere Filialleiterin. Jetzt heißt sie Rochus-Apotheke. Verkaufen konnte Lukassowitz den Standort nicht mehr. Dafür konnte er aus dem Mietvertrag aussteigen.
Er habe Stock die Apotheke schon für 100.000 Euro angeboten, erzählt Lukassowitz. Das Angebot habe sie aber abgelehnt, „die kriege ich umsonst“. Jetzt habe sie die Einrichtung und die verbliebene Technik tatsächlich geschenkt bekommen. Lukassowitz fühlt sich ausgebootet, vermutet hinter den Anschuldigungen gegen seine Apothekenführung so etwas wie eine Verschwörung. Beweisen kann er das nicht, „aber irgendwie sind die Dinge auf wundersame Weise gegen mich gelaufen.“
Die Apothekerin ist erstaunt: „Ich kann nicht nachvollziehen, dass Herr Lukassowitz das Opfer einer Intrige sein soll. Zu diesen Vorwürfen fällt mir nichts ein, sie machen mich sprachlos.“ Von 2010 bis 2015 hat Stock die damalige Hubertus-Apotheke geleitet, danach zwei Jahre außerhalb Sunderns gelebt. „Die Apotheke wurde mir Ende April 2017 von den Besitzern der Immobilie angeboten“, sagt sie, „laut meiner Information konnte er aus dem Mietvertrag fristlos raus, weil er die Einrichtung dagelassen hat.“
Bis 2015 sei das Verhältnis zwischen den beiden problemlos gewesen: „Als er mein Chef war, bin ich immer sehr gut mit ihm zurechtgekommen. Wir haben uns gut verstanden.“ Seit sie nicht mehr für ihn arbeitete, habe sie ihn nicht mehr gesehen. Die Gründe, die zur Schließung der Apotheken geführt haben, kenne sie nur aus der Presse, in der damaligen Hubertus-Apotheke habe es unter ihrer Führung keinerlei Beanstandungen des Amtsapothekers gegeben.
Lukassowitz' Verschwörungstheorie kann sie nicht nachvollziehen. Sie sucht nach einer friedlichen Erklärung: „Vielleicht ist er persönlich enttäuscht davon, dass ausgerechnet ich die Apotheke übernommen habe. Wir sind jetzt Mitbewerber, unsere Apotheke läuft gut, vielleicht spielt auch ein bisschen Neid mit.“ Stock sagt: „Ich habe kein Interesse daran, eine Schlammschlacht zu führen. Ich möchte mit meinem Team einfach nur die Apotheke gut machen.“
Gegen Lukassowitz waren seit Jahren immer wieder Vorwürfe wegen seiner Apothekenführung erhoben worden. Dutzende Verstöße waren protokolliert, mehr als 40 Seiten fasste die Akte mit den Anschuldigungen. Vom Personal über die Öffnungszeiten bis hin zu Dokumentation und den Abgabevorschriften reichten die Versäumnisse.
Am Ende befand der zuständige Amtsapotheker des Hochsauerlandkreises, dass Lukassowitz nicht die erforderliche Eignung zur Leitung einer Apotheke besitze. Im Februar wurde die Urkunde zugestellt. Am Tag darauf hätten die Apotheken geschlossen sein müssen. Doch bei einem Kontrollbesuch wurde festgestellt, dass die Hauptapotheke nach wie vor geöffnet war. Unter Polizeischutz wurden die Geschäftsräume versiegelt.
Betroffen waren die Hubertus-Apotheke, die dem Apotheker seit 2009 gehört, und die Settmecke-Apotheke in Sundern, die er seit 1985 betreibt. Gesperrt wurden auch die Katharinen-Apotheke in Finnentrop und Westtor-Apotheke in Geseke. Die beiden Filialen hatte der Apotheker erst 2013 beziehungsweise 2015 übernommen. Sie liegen in Nachbarkreisen und ungefähr 85 Kilometer voneinander entfernt.
Lukassowitz wehrte sich gegen die Zwangsschließung und zog vor Gericht. „Aus vier mach eins“ – nach dieser Formel verlief dann im April der Vergleich: Zehn Jahre lang darf Lukassowitz nur die Settmecke-Apotheke führen. Eine weitere Filiale zu betreiben, ist ihm nicht erlaubt. Da spielt es auch keine Rolle, dass laut Apothekengesetz (ApoG) bis zu drei Filialen zulässig sind.
Auf den außergewöhnlichen Vergleich eingelassen hat sich Lukassowitz, weil er damit dem ungewissen Ausgang eines langwierigen Gerichtsverfahrens aus dem Weg gehen konnte: „Das hätte vielleicht drei bis vier Jahre gedauert.“ Dafür habe er keine Nerven mehr gehabt.
In der Vergleichsverhandlung ging es im Kern um die Zuverlässigkeit des Apothekers. Der Richter des Verwaltungsgerichts Arnsberg habe nach Prüfung keine Veranlassung für den Entzug der Betriebserlaubnis durch den Amtsapotheker gesehen, berichtete Lukassowitz. Er habe aber auch keine Prognose für den Ausgang eines Gerichtsverfahrens abgeben wollen und daher den Vergleich vorgeschlagen.
Erörtert wurden beim Termin die Gründe für den Entzug der Betriebserlaubnis. Die ihm zur Last gelegten Vorwürfe seien weder als „gröblich“ noch als „beharrlich“ einzustufen gewesen, so Lukassowitz. Es sei um die Beschäftigung einer italienischen Apothekerin ohne Anmeldung, um Abwesenheit wegen Arztbesuchen und ähnliche Vorwürfe gegangen. Da es sich um Einzelfälle gehandelt habe, habe der Richter weder „Gröblichkeit“ noch „Beharrlichkeit“ feststellen können.
„Diese Regelung trägt aus Sicht des Gerichts den besonderen Umständen des Einzelfalles – sowohl Art und Ausmaß der dem Kläger vorgeworfenen Verstöße als auch der anzustellenden Prognose, ob konkret eine Wiederholung derartigen Verhaltens durch den Kläger zu erwarten ist – angemessen Rechnung“, teilte das Gericht zum Vergleich mit. „Mit der gleichzeitigen Rücknahme der vor Gericht anhängigen Klagen und einstweiligen Rechtsschutzanträge sind sowohl der Widerruf der Betriebserlaubnis hinsichtlich der übrigen Apotheken als auch die insoweit ergangenen Schließungsverfügungen bestandskräftig.“