Blutzuckermessgerät

Neun Mal die 9: Odyssee zum Kostenvoranschlag Sandra Piontek, 12.07.2024 11:33 Uhr

Ein Blutzuckermeßgerät ist für die Kontrolle des Blutzuckers bei Diabetiker:innen unerlässlich. Foto: WIN12_ET/shutterstock.com
Berlin - 

Einer Inhaberin wird in der Apotheke ein Rezept über ein Hilfsmittel vorgelegt: „Einem Diabetiker war das Blutzuckermessgerät kaputtgegangen. Um die Genehmigung zur Erstattung von der Krankenkasse einzuholen, schickte ich vorab einen elektronischen Kostenvoranschlag“, berichtet sie. Es folgte eine nervenraubende und vor allem unnötige Auseinandersetzung mit der AOK.

Weil einem Patienten das Blutzuckermessgerät kaputtgegangen war, verordnete der Arzt dem Diabetiker ein neues Gerät. Bei einigen Krankenkassen ist die Abgabe von Hilfsmitteln jedoch genehmigungspflichtig. Der übermittelte elektronische Kostenvoranschlag (eKV) kam jedoch zurück, berichtet die Inhaberin. Der Grund: „Für die auf dem Rezept angegebene Arztnummer konnte angeblich kein Datensatz gefunden werden“, so die Apothekerin.

Eine falsche Arztnummer auf dem Rezept kann die Apotheke jedoch nicht „heilen“, also rief die Pharmazeutin die Arztpraxis im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) an: „Zunächst hing ich eine gefühlte Ewigkeit in der Warteschleife.“ Als sie dann endlich jemanden am Telefon hatte, versuchte die Medizinische Fachangestellte (MFA) ihr zu helfen: „Sie gab mir die Nummer eines anderen Arztes, da kein Fehler in der aufgedruckten Nummer ersichtlich war“, so die Inhaberin.

Wieder abgelehnt

Sie schickte erneut einen eKV: „Dieser wurde jedoch wieder abgelehnt mit gleicher Begründung, die Arztnummer sei falsch.“ Die Pharmazeutin griff erneut zum Telefonhörer: „Bei der AOK hatte ich zwar eine nette Dame am Telefon, die mir aber nicht weiterhelfen konnte“, so die Inhaberin. „Sie sagte, ich wäre bei ihr an der falschen Stelle und gab mir eine andere Durchwahl. Der Anschluss war mehrmals belegt, ich kam nicht weiter.“

Nach mehreren Versuchen erreichte die Apothekerin jemanden: „Die Mitarbeiterin gab mir eine sogenannte Interimsnummer, eine LANR, mit der ich es mal versuchen sollte“, berichtet sie. Zudem entschuldigte sich die AOK-Mitarbeiterin: „Die Belegschaft sei momentan wegen der Urlaubszeit und Krankheit auf ein Drittel reduziert“, so die Apothekerin. „Die ganze Odyssee endete darin, dass ich den Tipp bekam, einfach neun Mal die 9 einzutragen. Und siehe da, es funktionierte schlussendlich.“

Genehmigung sinnfrei

Und dennoch: „Ich stelle den Sinn solcher Kostenvoranschläge in Frage. Ein Diabetiker braucht zeitnah ein neues Blutzuckermessgerät, nicht erst nach einer manchmal wochenlangen Warteschleife“, so die Inhaberin. Zudem könne man manche Hilfsmittel nicht ohne vorherige Genehmigung einfach abgeben: „Es muss die Genehmigungsnummer und das -datum mit auf das Rezept. Es sind uns folglich die Hände gebunden, wenn wir keine Retaxation riskieren wollen“, so die Pharmazeutin. Zudem müsse parallel dazu dem Kunden oder der Kundin erklärt werden, warum die Abgabe eines Hilfsmittels so kompliziert und langwierig ist.