KW 18: Biontech, AstraZeneca, Janssen

Neue Vorgaben für die Impfstoff-Bestellung

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Berlin -

Am kommenden Dienstag muss wieder Impfstoff für die Folgewoche vom 3. bis 7. Mai bestellt werden. Erstmals steht es den Ärzt:innen frei, für welchen Impfstoff sie sich entscheiden: Biontech, AstraZeneca oder erstmals auch Janssen. Für Vaxzevria wiederum wird es die Stunde der Wahrheit, zumal der Impfstoff offenbar auch nachgeliefert werden muss.

Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) stehen für die KW 18 voraussichtlich etwa drei Millionen Dosen zur Verfügung:

  • etwa 1,6 Millionen Dosen Comirnaty
  • etwa 1 Million Dosen Vaxzevria (Covid-19 Vaccine AstraZeneca)
  • etwa 400.000 Dosen Covid-19-Impfstoff Janssen (Johnson & Johnson)

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) empfiehlt, folgende Höchstmengen zu beachten:

  • 36 Dosen Comirnaty = 6 Vials
  • 50 Dosen Vaxzevria (Covid-19 Vaccine AstraZeneca) = 5 Vials
  • 15 Dosen Covid-19-Impfstoff Janssen = 3 Vials

Verordnet werden soll der konkrete Impfstoff, jeweils dosisbezogen und einschließlich Zubehör. Laut KBV sind die Ärzt:innen angehalten, alle drei Impfstoffe zu bestellen. Werden nur einer oder zwei Impfstoffe bestellt, hat dies keine Auswirkung auf deren Liefermenge. Bei entsprechender Menge wird auch ein Verhältnis vorgegeben:

  • mindestens drei bis vier Vials Comirnaty
  • ein Vial Vaxzevria (Covid-19 Vaccine AstraZeneca)
  • drei Vials Covid-19-Impfstoff Janssen

Apotheken dürfen nicht über die Bestellungen des Arztes hinaus aufstocken. Die Bestellung beim Großhandel erfolgt auf Vial-Ebene über die PZN Bund:

  • Comirnaty: PZN 17377588
  • Vaxzevria (Covid-19 Vaccine AstraZeneca): PZN 17377625
  • Covid-19 Vaccine Janssen: PZN 17377648

Die Impfstoffe von Biontech und Janssen werden am Montag ausgeliefert, nicht aber der Impfstoff von AstraZeneca. Informationen über den Anliefertermin des Impfstoffs beim Bund oder die Auslieferung durch den Großhandel gibt es noch nicht. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte, dass es vom Hersteller bislang nur eine „nicht spezifische Ankündigung“ gebe.

 

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