Arzneimittelverordnung

Neue Rezeptformulare ab Juli

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Zum 1. Juli dieses Jahres ändern sich die Formulare für Kassenrezepte. So steht künftig neben der Arztnummer auch die Betriebsstätten-Nummer auf dem Rezept. Sie soll eine Zuordnung ärztlicher Leistungen zum Ort der Leistungserbringung ermöglichen. Änderungen im Vertragsarztrecht hätten die Anpassung der Rezeptdokumente notwendig gemacht, sagte ein Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Im Zuge der Änderung wird auch der Text zur Notdiensttaxe auf der Rezeptrückseite den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Künftig heißt es: „Wird das Arzneimittel innerhalb der Zeiten gemäß §6 Arzneimittelpreisverordnung (Notdienst) abgeholt, so hat der Patient eine Gebühr (2,50 Euro) zu zahlen, sofern der Arzt nicht einen entsprechenden Vermerk (noctu) anbringt.“ Die bisherige Formulierung bezog sich auf die allgemeinen Ladenschlusszeiten, die nicht mehr in jedem Bundesland existieren.

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