Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verschickt ab dem 15. September neue T-Rezept-Formulare zur Verschreibung von Arzneimitteln, die Thalidomid oder Lenalidomid enthalten. Auf diesen Rezepten ist nur noch eine Verordnung möglich. Bisher konnten bis zu drei Medikamente auf einem Rezept verordnet werden. Alte T-Rezepte behalten aber ihre Gültigkeit.
Arzneimittel, die Thalidomid oder Lenalidomid enthalten, müssen vom Arzt auf nummerierten amtlichen Vordrucken verschrieben werden. Beide Wirkstoffe sind hochgradig teratogen (fruchtschädigend) und weisen eine Reihe von Nebenwirkungen auf, darunter Thrombosen, Lungenembolien und periphere Neuropathien. Die beiden Wirkstoffe werden zur Behandlung des multiplen Myeloms verschrieben.
Mit der Zulassung von Revlimid (Lenalidomid) und Thalidomide Pharmion (Thalidomid) wurden die EU-Staaten von der Europäischen Kommission verpflichtet, Sicherheitsauflagen durchzusetzen. Eine entsprechende Therapie darf nur von Ärzten eingeleitet werden, die Erfahrung mit immunmodulatorischen oder chemotherapeutischen Wirkstoffen haben. Die besonderen Verschreibungs- und Abgabemodalitäten gelten nicht nur für die beiden Fertigarzneimittel, sondern auch für entsprechende Rezepturarzneimittel.
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