Berufsqualifikation

Neue Regeln für PKA-Ausbildung

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Am 1. August tritt die neue Verordnung über die Berufsausbildung der pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellter (PKA) in Kraft. Sie löst die Ausbildungsordnung aus dem Jahr 1993 ab. Schon ab dem kommenden Ausbildungsjahr sollen die Neuerungen umgesetzt werden.

Mit der neuen Ordnung sollen die aktuellen Anforderungen an das Berufsbild in die Ausbildung integriert werden. Demnach sollen die Auszubildenden künftig vermehrt im Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen geschult werden. Auch über apothekenspezifische qualitätssichernde Maßnahmen sollen die Schüler etwas lernen.

Dabei werden die Lehrinhalte künftig nach „berufsprofilgebende“ und „integrative“ Lehrinhalte gegliedert. Zu den „integrativen Fertigkeiten“ zählen Kenntnisse zum Ausbildungsort sowie Themen wie Umweltschutz, Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft. „Berufsprofilgebende“ Lehrinhalte sind neben Warenwirtschaft, Preisbildung und Leistungsabrechnung außerdem Kommunikation, Beratung und Verkauf.

„Für Auszubildende im kaufmännischen Bereich soll die Apotheke ein attraktiver Ausbildungsort sein. Dies setzt für die Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten eine zukunftsorientierte Ausbildung voraus, bei der die Vermittlung von Lehrinhalten über den Erwerb reinen Fachwissens deutlich hinausgeht“ sagte Bundesminister für Gesundheit, Daniel Bahr (FDP).

 

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