Kurz vor dem Start der Rabattverträge von Spectrum K am 1. März hat das BKK-Gemeinschaftsunternehmen den Apotheken per Fax Instruktionen zur Umsetzung geschickt. Demnach sollen die Apotheker die Rabattpartner wenn möglich in der Reihenfolge ihrer Wirtschaftlichkeit abgeben. Für die Apotheken bedeutet das zusätzlichen Aufwand.
Zwar unterstreicht Spectrum K in dem Schreiben den Vorteil der eigenen Ausschreibung: Bei vier Vertragspartnern sei die Versorgungsicherheit gewährleistet, auch könnten die Patienten gemeinsam mit Arzt und Apotheke zwischen den vier Rabattpartner auswählen. Dennoch bestehen laut Schreiben „ökonomische Unterschiede“ zwischen den erfolgreichen Bietern.
Und die sollen von den Apothekern berücksichtigt werden: Wegen des Wirtschaftlichkeitsgebots gemäß Sozialgesetzbuch „müssen alle Leistungen wirtschaftlich sein“, mahnt Spectrum K. Daran hätten sich Krankenkassen, Ärzte, Apotheker und Versicherte gleichermaßen zu halten. „Wir dürfen Sie daher bitten, vorrangig das rabattierte Arzneimittel abzugeben, welches von dem wirtschaftlichsten Rabattvertragspartner angeboten wird.“
Im Anhang informiert Spectrum K über das Abschneiden der Rabattpartner bei den 78 vergebenen Wirkstoffen. „Die Reihenfolge der Auflistung 1-4 je Fachlos gibt die Rangfolge ihrer Wirtschaftlichkeit wieder. Ziel ist es, die Arzneimittel in dieser Reihenfolge zu priorisieren“, heißt es zur Erklärung.
Spectrum K sucht den Kompromiss: Mit dem eigenen Modell hofften die 81 zusammengeschlossenen Krankenkassen, „die wirtschaftliche Arzneimittelversorgung mit einer pharmazeutisch sinnvollen Auswahlmöglichkeit optimal verbinden zu können“.
Für die Apotheken würde das zusätzlichen Aufwand bedeuten. Schließlich ist nicht zu erwarten, dass die Reihenfolge der Rabattpartner in der Software abgebildet wird. Also hilft nur der Blick in die dreiseitige Liste von Spectrum K. Verpflichtend ist die Vorgabe von Spectrum K allerdings nicht. Laut Rahmenvertrag müssen sich die Apotheken nur an den Rabattvertrag halten.
Ein Ranking der Rabattpartner hatte Spectrum K ursprünglich bereits in der Ausschreibung vorgesehen. Demnach wären die Apotheken zur Einhaltung der Reihenfolge sogar verpflichtet gewesen. Die Klausel wurde aber nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Essen zur Ausschreibung der DAK wieder gestrichen. Zuschläge an mehrere gleichberechtigte Hersteller sind nach dem LSG-Urteil erlaubt. Ganz fallengelassen hat man die Idee bei Spectrum K aber offenbar nicht.
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