Paxlovid (Nirmatrelvir/Ritonavir, Pfizer) ist derzeit die einzige antivirale Therapie zur Prävention schwerer Covid-19-Verläufe. Seit dem 15. Januar kommt das Arzneimittel über den regulären Vertriebsweg in die Apotheken.
Paxlovid wurde bislang zentral über den Bund beschafft. Die Packungen werden in den kommenden Wochen – spätestens im Februar – sukzessive ihre Haltbarkeit verlieren. Um die Versorgung weiterhin sicherzustellen, wird Paxlovid seit dem 15. Januar in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium über den regulären Vertriebsweg ausgeliefert. Möglich ist dies beispielsweise, wenn die zentral beschaffte Ware nicht lieferbar ist. Dies gilt aber nur für einen vorübergehenden Zeitraum, denn ab dem 15. Februar endet die Bereitstellung von Paxlovid über den Bund.
Ab Mitte Februar werden nur noch von Pfizer in den Verkehr gebrachte Packungen Paxlovid auf dem regulären Vertriebsweg zur Verfügung stehen, teilt das Unternehmen mit.
Ab dem 15. Februar gilt ausschließlich die neue PZN 18380061. Die Kosten für Paxlovid werden dann von den Kassen – gesetzlich und privat – übernommen. Das gilt auch für die Großhandels- und Apothekenzuschläge. Patient:innen müssen die gesetzliche Zuzahlung leisten. Es sei denn, es liegt eine Befreiung vor.
Für die Umstellung des Verordnungsverfahrens gibt es eine mehrwöchige Übergangsphase – vom 15. Januar bis 14. Februar. In diesem Zeitraum sollen vorrangig die Packungen aus dem Bundesbestand mit den PZN 17977087 und 18268938 verordnet und abgegeben werden. Sind diese nicht lieferbar und können auch nicht kurzfristig besorgt werden, können Paxlovid-Packungen mit den neuen PZN geliefert werden. In diesem Fall empfiehlt der Hersteller zur Absicherung, Rücksprache mit der Praxis zu halten und um ein neues Rezept mit der neuen PZN zu bitten.
Im dringenden Fall kann, gemäß Rahmenvertrag, ein Austausch auch ohne Arztrücksprache möglich sein. Sonderkennzeichen, handschriftlicher Vermerk und Defektbeleg sind zu dokumentieren. Aber auch in diesem Fall empfiehlt Pfizer grundsätzlich eine Neuausstellung des angepassten Rezeptes.
Die Regelung gilt seit dem 15. Januar.
Das Recherchenetzwerk von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung hat vor Kurzem berichtet, dass es bundesweite Durchsuchungen in mehreren Apotheken gab, die unter Verdacht stehen, Paxlovid illegal weiterverkauft zu haben. Betroffen sind Apotheken unter anderem in Berlin, Bayern, Frankfurt am Main und Hamburg. In vielen Fällen dauern die Ermittlungen noch an. In Darmstadt und Hannover wurden die Verfahren mangels Tatverdachts jedoch bereits eingestellt.
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