Durch heterologe Impfschemen, Genesenen-Impfungen und Durchbruchsinfektionen kommt es zu immer mehr Chaos beim Ausstellen der digitalen Impfzertifikate. Zuletzt wurde beschlossen, dass eine einmalige Impfung mit dem Covid-19 Vaccine Janssen kein vollständiges Impfschema mehr darstellt. Neue Nummerierungsregeln sollen sowohl der Apotheke beim Ausstellen, als auch dem/der Inhaber:in des Zertifikates beim Nachweis der Grundimmunisierung oder Booster-Impfung helfen.
Zuletzt beklagten vor allem Janssen-Geimpfte, dass es nicht einfach sei, ihren vollständigen Impfschutz – ob nun durch Komplettierung der Grundimmunisierung oder durch eine Infektion – nachzuweisen. Durch immer mehr Sonderfälle kam es auch zu immer mehr Herausforderungen bei der Ausstellung der digitalen Impfzertifikate. Neue Nummerierungsregeln im DAV-Portal sollen nun alles erleichtern.
Ab heute gelten die neuen Nummerierungsregeln. Je nachdem, wie die Grundimmunisierung erfolgte, ergeben sich folgende Regeln:
Beispiel: Ein Janssen-Geimpfter mit einer weiteren Comirnaty-Impfung (2/1-Booster) möchte sich seine Comirnaty Booster-Impfung eintragen lassen. Nach der Formel (2+X)/1 entspricht X=1 (eine weitere Comirnaty-Impfung). Eingetragen werden muss also (2+1)/1, also 3/1-Booster.
Beispiel: Ein Genesener mit einmaliger Spikevax-Impfung (1/1) möchte sich seine zweite Impfung mit Spikevax eintragen lassen. Nach der Regel 2/1 wird die Impfung als 2/1-Booster eingetragen. Achtung: Schieberegler Genesenenimpfung aktivieren! Erhält diese Person eine dritte Auffrisch-Impfung, so muss die Formel (2+X)/1 angewendet werden. X entspricht in diesem Fall 1 (eine weitere Spikevax-Impfung). Eingetragen werden muss also (2+1)/1, also 3/1-Booster.
Beispiel: Ein doppelt Vaxzevria-Geimpfter (2/2) mit bereits erfolgter Booster-Impfung mit Comirnaty (3/3-Booster) möchte sich seine vierte Impfung – also zweite Booster-Impfung – mit Comirnaty eintragen lassen. Hier kommt dann die Formel (3+X)/(3+X) zur Anwendung. X entspricht 1. Somit wird (3+1)/(3+1), also 4/4-Booster eingetragen.
Durch die neuen Nummerierungsregeln gibt es überdies keine Begrenzungen bei der Anzahl der verabreichten Impfdosen, die ins Portal zur Erstellung eines QR-Codes eingetragen werden können. Auch die fünfte oder sechste Impfdosis kann nach diesem prinzip eingetragen werden. Bei Janssen-Geimpften und Genesenen-Impfungen ergibt sich dann das fortlaufende Schema „4/1-Booster“, „5/1-Booster“, „6/1-Booster“. Der Zusatz Booster ist übrigens auf den Ausdrucken nicht dokumentiert, lediglich in der Eingabemaske erscheint der Zusatz.
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