Wie immer zur Monatsmitte holen die Rechenzentren derzeit Rezepte ab. Anders als sonst ist aber schon absehbar, dass einige Verordnungen Probleme bereiten werden – nämlich jene, bei denen im Zuge der Umstellung auf die neuen Datenformate der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) die Kassen-IK fehlerhaft aufgedruckt wurde. Wie bereits in den Apotheken ist auch in den Rechenzentren der Umgang mit den Rezepten unterschiedlich.
Die ABDA sieht die ganze Angelegenheit nicht als Problem: „Was die Kassen-IK betrifft, so erwarten die Apotheker von der Praxissoftware der Ärzte, dass die Bedruckung der Rezepte richtig, aktuell und entsprechend problemfrei erfolgt“, hieß es aus der Jägerstraße auf die Frage, wie mit dem Thema umzugehen sei. Auch der GKV-Spitzenverband findet, dass das Problem in erster Linie von der Ärzteschaft und deren Softwareanbietern gelöst werden muss.
Die Rechenzentren sehen die Sache nicht so gelassen. Sie müssen Rezepte verarbeiten, auf denen Ziffern fehlen, handschriftlich ergänzt oder im Feld für den Kassennamen ergänzt wurden. Wie die Apotheker mit den Rezepten umgehen sollten, dazu gab es ganz unterschiedliche Empfehlungen. Das private Rechenzentrum AvP setzte auf eine bundeseinheitliche Lösung: AvP-Chef Klaus Henkel unterbreitete dem Deutschen Apothekerverband (DAV) den Vorschlag, mit der jeweiligen Haupt-IK der Kasse statt der verschiedenen Unter-IK abzurechnen. Diese Nummer lässt sich vergleichsweise einfach durch den ausgeschriebenen Kassennamen ermitteln.
Der DAV hat die Rechenzentren zu Ende November nach Berlin eingeladen, doch das ist Henkel zu spät. Das AvP macht nun Nägel mit Köpfen: Das Rechenzentrum hat seinen Kunden mitgeteilt, dass die Rezepte über den aufgedruckten Kassennamen der entsprechenden Haupt-IK der jeweiligen Kasse zugeordnet werden. Bei AvP geht man davon aus, dass die Rezepte auf diese Weise abgerechnet werden können.
Das Rechenzentrum empfiehlt, die entsprechenden Rezepte zu separieren und nicht um die fehlenden Ziffern zu ergänzen oder sie zu korrigieren. „Da es hier unverändert keine einheitliche Meinung hinsichtlich der Gültigkeit solcher Veränderungen auf den Landesebenen gibt, raten wir davon ab, Änderungen am IK vorzunehmen.“ Durch die Separierung soll es möglich sein, auch nach der Abholung auf neue Vorgaben des DAV oder des GKV-Spitzenverbands zu reagieren.
Beim ARZ Haan begrüßt man den Vorstoß von Henkel. Was die Abrechnung der fehlerhaften Rezepte betreffe, warte man auf den DAV, so Thomas Haubold, Geschäftsführer für die Bereiche Produktion und IT. Die betroffenen Rezepte würden zunächst nachrangig behandelt und zurückgehalten.
Das Problem ist, dass die Rechenzentren laut den Verträgen mit den Krankenkassen die jeweilige Unter-IK liefern müssen. Das ist aber zum Teil gar nicht möglich, wenn die letzten beiden Ziffern fehlen. Im schlimmsten Fall müssten die Rezepte zurück in die Apotheken geschickt werden, die sie dann von den Ärzten korrigieren lassen müssten. „Das versuchen wir zu vermeiden“, so Haubold. Die Rechenzentren setzen auch darauf, dass die Kassen in diesem Monat nicht allzu streng sind und die Abrechnung über die Haupt-IK durchgehen lassen.
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