Apotheken erhalten die Bescheide über die Fixzuschläge für Notdienste und pharmazeutische Dienstleistungen künftig gemeinsam. Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) stellt in dieser Woche sein Verfahren um und will so auch die eigenen Verwaltungskosten senken. Beachten müssen die Apotheken die neue Kontonummer.
Im Dezember hat das Bundesgesundheitsministerium den NNF mit einer sogenannten Beleihung die Möglichkeit eröffnet, die in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) festgesetzten Zuschläge für pharmazeutische Dienstleistungen und Notdienste zusammen zu bescheiden. Voraussetzung ist, dass eine wirtschaftliche Trennung der beiden Teilbereiche sichergestellt ist.
Für die Apotheken und ihre Rechenzentren soll sich daraus der Vorteil ergeben, dass sie weiterhin Gelder in nur einer Transaktion an den NNF abführen können und etwaige Fehlüberweisungen nicht eine Kette von Korrekturen auslösen. Allerdings ändert sich die Kontonummer, die neue soll mit dem nächsten Verpflichtungsbescheid verschickt werden.
Weil die Apotheken zwar schon Geld für die pharmazeutischen Dienstleistungen bekommen, sich die Vertragspartner der Selbstverwaltung aber noch immer nicht auf konkrete Dienstleistungen und ihre Vergütung verständigt haben, muss das gesetzlich vorgesehene Honorar zwischenzeitlich irgendwo geparkt werden. Die Zuschläge für pharmazeutische Dienstleistungen für die in der zweiten Dezemberhälfte dispensierten Rx-Packungen werden laut NNF in einem separaten Verwaltungsakt beschieden. Derzeit arbeite man aber „noch an der zeitaufwendigen Plausibilisierung der Zahlen“, heißt es. Denn die Umstellung habe bei mehreren hundert Apotheken zu unplausibel hohen Packungsmeldungen geführt.
Spätestens im Juni soll der NNF dann zwei Sonderbescheide erlassen: Einen für die Zuschläge für pharmazeutischen Dienstleistungen der zweiten Dezemberhälfte 2021 und einen für die Zuschläge für Notdienste für Rx-Packungen, die vor dem 15. Dezember 2021 abgegeben wurden, aber erst im Jahr 2022 an den NNF gemeldet wurden.
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