Neue Hilfstaxe steht Patrick Hollstein, 23.12.2009 12:40 Uhr
Nachdem der GKV-Spitzenverband vor wenigen Wochen die Anlage 3 zur Hilfstaxe zum Jahresende gekündigt hatte, ist es nun doch noch zu einer Einigung zwischen Kassen und Deutschem Apothekerverband (DAV) gekommen. Wochenlang hatten GKV und DAV über neue Grundsätze zur Honorierung parenteraler Rezepturen verhandelt. Nun stehen die Eckpunkte.
Der Apothekenabgabepreis ergibt sich demnach aus der Summe der Einkaufspreise aller für die Rezeptur verwendeten Substanzen zuzüglich des Preises für das Primärpackmittel und des Arbeitspreises. Dieser liegt für Zytostatika-Lösungen bei 69 Euro, für Lösungen mit monoklonalen Antikörpern bei 67 Euro, für Ernährungslösungen bei 64 Euro sowie für Lösungen mit Schmerzmitteln, Antibiotika, Virustatika oder Calciumfolat bei 39 Euro. Lösungen bis 20 Milliliter sind zum Teil nach Arzneimittelpreisverordnung abzurechnen.
Die Substanzen müssen die Apotheken grundsätzlich in den „wirtschaftlichsten Wirkstärken-Packungsgrößen-Kombinationen“ einkaufen, wobei der jeweilige Bedarf, der zum Zeitpunkt der Herstellung zu erwarten ist, zugrunde zu legen ist. Können Anbrüche aufgrund der Haltbarkeit nicht weiterverarbeitet werden, ist der Verwurf abrechnungsfähig.
Werden für die Herstellung Fertigarzneimittel verwendet, so müssen die Pharmazentralnummern auf der Abrechnung angeben werden und die Teilmengen exakt nach Milligramm, Milliliter oder internationaler Einheit abgerechnet werden. Bei Generika ist der zweitgünstigte Einkaufspreis abzüglich eines Abschlags von 10 Prozent abzurechnen. Bei patentgeschützten Arzneimitteln gilt der günstigste Preis abzüglich 1 Prozent; bei Calciumfolinatlösungen gilt ein Abschlag von 35 Prozent. Importarzneimittel sind dabei nicht zu berücksichtigen, es sei denn sie werden eingesetzt.
Für Primärpackmittel gilt ein Aufschlag auf den Einkaufspreis von 15 Prozent. Die einzelnen Indikationen sind als Unterkapitel der Anlage separat kündbar. Theoretisch gilt die neue Regelung ab dem Jahreswechsel; wegen der Umstellung hat der DAV für Januar eine Friedenspflicht vorgeschlagen.